Björn Höcke beim AfD-Parteikongress.  (AFP)
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Die von AfD-Politikern gegründete rechtsnationale Gruppierung „Flügel“ ist für den Verfassungsschutz seit Donnerstag offiziell ein Beobachtungsfall. Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, sieht der Inlandsgeheimdienst seinen Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem Zusammenschluss um eine rechtsextreme Bestrebung handelt.

Der Verfassungsschutz hatte zuvor angekündigt, er wolle über den aktuellen Stand seiner Bemühungen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus informieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) lud dazu - ohne weitere Details zu nennen - für Donnerstag zu einer Pressekonferenz mit seinem Präsidenten Thomas Haldenwang in Berlin ein.

Haldenwang hatte in den vergangenen Monaten eine neue Dynamik im Bereich des Rechtsextremismus und eine Vermischung unterschiedlicher Milieus festgestellt.

Zum sogenannten „Flügel“ bekennen sich neben Höcke, so ein Bericht der „Tagesschau“, unter anderem auch AfD-Bundesvorstand Andreas Kalbitz, der in der Vergangenheit enge Kontakte zu Neonazis unterhielt.

Die AfD hatte am Vortag Stellungnahmen von Funktionären der Partei veröffentlicht, mit denen diese frühere Äußerungen zum Islam, zur Einwanderung und zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber „klarstellen“ wollten. Damit sollten Vorhaltungen des Verfassungsschutzes entkräftet werden. Nicht alle diese Äußerungen stammten von Anhängern des „Flügels“, dessen Gründer und Wortführer der Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist.

Islam mit Baumpilz verglichen

Beispielsweise behauptete Hans-Thomas Tillschneider, „Flügel“-Anhänger und Landtagsabgeordneter der AfD in Sachsen-Anhalt: „Es handelt sich bei dem Vergleich des Islams mit einem Baumpilz um eine drastische und polemisch überzogene Bildlichkeit, die ich 2017 verwendet habe, auf die ich aber nicht mehr zurückgreifen würde, da sie falsche Assoziationen weckt. Wichtig ist mir deshalb die Betonung, dass ich nicht Menschen mit Parasiten vergleiche, sondern eine Parallelgesellschaft.“

Der Verfassungsschutz hatte den rechtsnationalen „Flügel“ der Partei im Januar 2019 als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, ebenso die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative.

Die Einstufung als Beobachtungsobjekt bedeutet, dass die Bewegung mit dem kompletten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet werden darf. Dazu zählen beispielsweise die Observation und das Anwerben von Informanten. Daten zu einzelnen Personen dürfen gesammelt und gespeichert werden. Was ein Abgeordneter im Plenum oder Ausschüssen sagt, darf allerdings nicht in die Akten einfließen.

Der „Flügel“ kennt keine formale Mitgliedschaft. Seine Anhänger versammeln sich einmal im Jahr zum sogenannten „Kyffhäusertreffen“. An dieser Veranstaltung haben in der Vergangenheit auch AfD-Politiker teilgenommen, die sich selbst nicht dem „Flügel“ zurechnen, etwa der Parteivorsitzende Jörg Meuthen.

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TRT Deutsch und Agenturen