Archivbild. 03.04.2022, Berlin: Flaggen mit den russischen Nationalfarben und dem russischen Staatswappen wehen an einem Auto auf dem Olympiaplatz vor dem Olympiastadion. (dpa)
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Nach Kritik an Auflagen für verschiedene Berliner Gedenkorte am Sonntag und Montag hat der Berliner Senat die Maßnahmen verteidigt. An den beiden Tagen wird des Endes des Zweiten Weltkriegs in Europa vor 77 Jahren gedacht. „Der zentrale Gedanke ist, dass das Gedenken an den 8. und 9. Mai 1945 und damit an die Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus klar zu trennen ist von der Situation im Mai 2022“, teilte die Senatsverwaltung für Inneres mit. Es gelte, an den Gedenkorten, die sowohl an russische als auch an ukrainische Gefallene erinnerten, „jede Konfrontation zu verhindern“.

Die Polizei hatte am Freitag verordnet, dass an 15 Gedenkorten in Berlin am Sonntag und Montag das Tragen etwa von ukrainischen oder russischen Flaggen verboten ist. Auch militärische Symbole sind dort nicht erlaubt. Diese Verbote gelten demnach nicht für Diplomatinnen und Diplomaten sowie für Veteranen des Weltkriegs. In Berlin sind am 8. und 9. Mai zahlreiche Demonstrationen und Gedenkveranstaltungen geplant.

An allen anderen öffentlichen Orten sei das Tragen ukrainischer Flaggen an diesen beiden Tagen weiterhin „grundsätzlich erlaubt“, betonte die Polizei am Samstag. So hatte es die Behörde bereits am Freitag verordnet. Durch manche Darstellung habe aber der Eindruck entstehen können, dass das Tragen etwa von ukrainischen Flaggen in Berlin generell verboten sei. Das sei nicht der Fall, hieß es. Auch Z-Symbol ist untersagt

Zu den Polizei-Auflagen für die Gedenkorte gehört außerdem, dass Uniformen oder Uniformteile – auch in abgewandelten Formen – sowie Marsch- oder Militärlieder verboten sind. Untersagt ist außerdem das Z-Symbol. Der Buchstabe wird von Befürwortern des Krieges genutzt und steht für „za pobedu“ („Für den Sieg“).

Unter anderem der ukrainische Botschafter Andrij Melnyk hatte die Berliner Polizei zuvor aufgefordert, Auflagen für Demonstrationen und Gedenkveranstaltungen an diesen beiden Tagen rückgängig zu machen. Melnyk twitterte am Freitagabend: „Liebe Regierende Bürgermeisterin @FranziskaGiffey, diese skandalöse Entscheidung der @polizeiberlin muss WIDERRUFEN werden“. Diese sei eine Ohrfeige für die Ukraine und ein Schlag ins Gesicht des ukrainischen Volkes.

Giffey betonte am Samstag im RBB, dass es kein generelles Flaggenverbot in Berlin gebe. „Ich habe heute Morgen Herrn Melnyk auch nochmal darüber informiert.“

Auch die Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus hatte die Vorgaben kritisiert. „Die ukrainische Flagge steht für den Kampf um #Freiheit - wie kann man ausgerechnet in Berlin so instinktlos sein, sie zu verbieten?“, teilte CDU-Landeschef Kai Wegner auf Twitter mit. Dass die Flagge laut Polizei nicht grundsätzlich verboten sei, sondern nur an den festgelegten Gedenkorten, erwähnte er dabei nicht.

Mit einem Großaufgebot will die Berliner Polizei die geplanten Demonstrationen und Gedenkveranstaltungen begleiten. Insgesamt sollen dafür nach Angaben eines Sprechers rund 3400 Polizistinnen und Polizisten an diesem Sonntag und Montag im Stadtgebiet unterwegs sein.

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dpa