Symbolbild: Gerichtshammer.  (dpa)
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Die Unterstützung oder Verherrlichung der terroristischen PKK kann ein Hindernis bei der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft sein oder sogar noch nach mehreren Jahren zum Entzug einer bereits verliehenen führen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover am Dienstag in gleich zwei Fällen, die von der 10. Kammer zum Staatsangehörigkeitsrecht verhandelt wurden (Az. 10 A 1119/19 und 10 A 5048/19). Zwei mutmaßliche Sympathisanten der Terrororganisation hatten gegen entsprechende Entscheidungen von Verwaltungsbehörden geklagt.

Noch während des Einbürgerungsverfahrens der PKK-Jugend angeschlossen

In einem Fall war eine bereits im Jahr 2014 vollzogene Einbürgerung im Jahr 2019 zurückgenommen worden. Der Einbürgerungswerber habe, so die Begründung, während des laufenden Verfahrens verschwiegen, Mitglied der Jugendorganisation der PKK geworden und damit Unterstützungshandlungen für eine als terroristische Vereinigung eingestufte Organisation ausgeführt zu haben.

Der Kläger stellte es in Abrede, die PKK oder ihr nahestehende Vereinigungen unterstützt zu haben, was die zuständigen Behörden offenbar nicht als glaubhaft erachteten.

Im zweiten Fall wurde einem Bewerber die von ihm angestrebte Einbürgerung verweigert, weil dieser nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes „Unterstützungshandlungen für die mit einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot belegte PKK“ geleistet habe.

Glaubhafte Distanzierung nicht gelungen

Der Einbürgerungswillige verwies darauf, dass sich die Erkenntnisse auf weit in der Vergangenheit liegende Ereignisse bezögen, sodass sie eine aktuelle ablehnende Entscheidung nicht mehr rechtfertigten. Mittlerweile würde er keine Unterstützung mehr für die Terrororganisation leisten.

In beiden Fällen hat das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom Dienstag die Klagen abgewiesen. Wie ein Sprecher des Gerichts TRT Deutsch auf Anfrage mitteilte, sei „in beiden Fällen […] den Klägern eine glaubhafte Distanzierung von der PKK nicht gelungen“.

Zum Sachverhalt, der den Entscheidungen der Behörden zugrunde lag, hieß es vonseiten des Gerichts, die Kläger seien unter anderem dadurch aufgefallen, dass sie „in den sozialen Medien Seiten von PKK-nahen Organisationen folgten, Beiträge mit ‚Gefällt mir‘ markierten oder selbst solche verfassten“. Zudem hätten sie Vereinstreffen PKK-naher (Jugend-)Organisationen besucht.

Rückenwind für konsequente Behördenpraxis

Zwar handelt es sich, wie auch das Gericht verdeutlichte, um konkrete Einzelfälle und die dazu vorliegenden Erkenntnisse seien unter Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen getroffen worden, weshalb man nicht von – in der deutschen Rechtsordnung nicht vorgesehenen – „Präzedenzfällen“ ausgehen könne.

Dennoch hat das Verwaltungsgericht mit seinen Entscheidungen vom Dienstag einer klaren Linie der Einbürgerungsbehörden gegenüber Mitgliedern und Unterstützern terroristischer Organisationen Rückenwind gegeben, was auch für die Behördenpraxis insgesamt von Bedeutung sein könnte.

TRT Deutsch