Symbolbild: WhatsApp-Anwendung auf einem Smartphone.  (AA)
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Nach mehr als einem Jahr Streit liegt jetzt ein neuer Entwurf für ein Gesetz vor, das die Befugnisse des Verfassungsschutzes neu regelt. Dem Inlandsnachrichtendienst soll künftig gestattet werden, nicht nur Telefonate und SMS zu überwachen, sondern auch Chats über verschlüsselte Messengerdienste wie WhatsApp oder Telegram mitzulesen.
Aus der Opposition kam scharfe Kritik. „Statt neue Überwachungsbefugnisse einzuführen, sollte die Bundesregierung die personelle Ausstattung und die inhaltlichen Kompetenzen im Bereich Extremismus verstärken“, kritisierte der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle. Außerdem müssten zunächst die bestehenden Überwachungsinstrumente evaluiert werden, bevor neue hinzukämen.
Die Grünen begrüßten zwar, dass die Online-Durchsuchung - also der verdeckte Zugriff auf Computer mutmaßlicher Extremisten - dem Verfassungsschutz weiterhin verwehrt bleiben soll. „Diese Entscheidung war überfällig“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz. Gleichzeitig mahnten sie jedoch „strukturelle Probleme“ im Verfassungsschutz an. Statt echter Reformen halte das Bundesinnenministerium an zahlreichen, „offensichtlich verfassungswidrigen Befugniserweiterungen“ fest, sagte von Notz.
Das Bundesinnenministerium hatte argumentiert, beide Befugnisse würden der Sicherheitsbehörde in der virtuellen Welt letztlich nur Dinge erlauben, die ihr in der realen Welt jetzt schon gestattet seien. Die SPD sah das allerdings anders.

CDU begrüßt neues Gesetz
„Gut, dass es mit den Sicherheitsgesetzen jetzt vorangeht“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU). Die Befugnisse von Verfassungsschutz und Bundespolizei müssten dringend den neuen digitalen Möglichkeiten angepasst werden. „Extremistengruppen und Schleusernetzwerke können wir nur überwachen und aushebeln, wenn wir deren Kommunikation überwachen“, fügte er hinzu. Diese Netzwerke nutzten vor allem verschlüsselte Dienste wie WhatsApp oder Skype. Eine einfache Telefonüberwachung sei deshalb nicht ausreichend.
Das Bundeskriminalamt hat diese Möglichkeiten heute schon im Ermittlungsverfahren. In den Polizeigesetzen der Länder sind die Regelungen zur Überwachung verschlüsselter Chats und zur Online-Durchsuchung unterschiedlich. Für die Aufklärung extremistischer Gruppierungen durch den Verfassungsschutz gilt das bisher nicht. „Extremismus bekämpft man nicht, indem man die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten überwindet“, kritisierte FDP-Politiker Kuhle.
Im Innenministerium hieß es, man hoffe, dass das neue Gesetz spätestens Anfang 2021 in Kraft treten werde. Bei der Reform des Gesetzes, das die Befugnisse der Bundespolizei regelt, gibt es dem Vernehmen nach noch größere Meinungsverschiedenheiten zwischen den Koalitionären.

dpa