Michelle Bachelet, UN-Hochkommissarin für Menschenrechte (dpa)
Folgen

Die UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet hat die Entscheidung der israelischen Regierung, sechs palästinensische Nichtregierungsorganisationen (NGO) als „Terrororganisationen“ einzustufen, mit scharfen Worten verurteilt. Es handele sich um eine „willkürliche Entscheidung“ und einen Angriff auf die Verteidiger von Menschenrechten, erklärte Bachelet am Dienstag in Genf. Antiterrorgesetze dürften nicht angewandt werden bei „legitimen Aktivitäten zur Verteidigung der Menschenrechte und humanitärer Hilfe“. Unter den betroffenen Organisationen seien „einige der wichtigsten Partner des UN-Menschenrechtsbüros“. Ihnen sowie Geldgebern und Mitarbeitern drohten durch die Entscheidung der israelischen Regierung vom Freitag „ernsthafte Konsequenzen“. Ihre Arbeit, die für tausende Palästinenser von entscheidender Bedeutung sei, drohe „unterbrochen oder stark eingeschränkt zu werden“. Israel mit schweren Vorwürfen gegen die NGOs Das israelische Verteidigungsministerium wirft den sechs Organisationen eine verdeckte Zusammenarbeit mit der radikalen Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) vor. Demnach flossen auch humanitäre Hilfsgelder aus Europa in die Aktivitäten der PFLP. Betroffen von der Einstufung sind die Union der palästinensischen Frauenkomitees (UPWC), Addameer, Al-Hak, die Union der Komitees für landwirtschaftliche Arbeit (UAWC), das Bisan-Zentrum für Forschung und Entwicklung sowie die palästinensische Sektion von Defense for Children International (DCI-P). Das israelische Verteidigungsministerium behauptete, die sechs Organisationen bildeten ein Netzwerk, das verdeckt „im Namen der PFLP aktiv“ sei, um deren „Aktivitäten zu unterstützen und ihre Ziele voranzubringen“. Israel hat keine Beweise vorgelegt Bachelet erklärte, Israel habe „keinen Beweis“ für seine Vorwürfe vorgelegt. „Sich vor der UNO oder einem anderen internationalen Organ für Menschenrechte einzusetzen, ist kein terroristischer Akt, die Frauenrechte in den besetzten Palästinensergebieten zu verteidigen, ist kein Terrorismus, und inhaftierten Palästinensern Rechtsbeistand zu leisten, ist kein Terrorismus“, sagte sie. Das Quasi-Verbot der Organisationen hatte bereits scharfe Kritik seitens der palästinensischen Autonomiebehörde sowie von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International ausgelöst.

AFP