In Berlin ist ein 25-Jähriger wegen der Verwendung der palästinasolidarischen Parole „From the River to the Sea“ zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt worden. Das Landgericht wertete den Ausspruch als Erkennungszeichen der in Deutschland verbotenen palästinensischen Widerstandsorganisation Hamas, wie eine Sprecherin nach der Entscheidung am Mittwoch erklärte. Der Mann hatte die Parole bei einer Demonstration skandiert.
Für die Verwendung der Parole verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 1350 Euro, zusammen mit den Geldstrafen für die anderen Delikte ergab das eine Gesamtsumme von 2700 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Gaza-Friedensdemo hatte sich vor einem Jahr im Dezember 2024 im Bezirk Friedrichshain stattgefunden. Zusätzlich verurteilte die Staatsschutzkammer des Landgerichts den Mann wegen des Verwendens von „Propagandabildern“ der ebenfalls in Deutschland verbotenen Widerstandsgruppe Al-Aksa-Märtyrer-Brigaden, des bewaffneten Arms der Palästinenserorganisation Fatah. Diese hatte er zwischen März und Juli 2024 im sozialen Netzwerk Instagram gepostet.
Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der Formulierung um einen von pro-palästinensischen und linksextremen Aktivisten „bewusst“ aufgegriffenen „Hamas-Slogan“. Durch die Verwendung werde die „Vernichtung“ des Staates Israels sowie die „Tötung und Vertreibung“ seiner Bürger signalisiert, hieß es. Diese Auslegung ist jedoch umstritten.
Bisher liegt keine eindeutige Strafbarkeit dieser Parole vor, wie unterschiedliche Urteile von Gerichten aus dem vergangenen Jahr zeigen. Das Landgericht Mannheim etwa urteilte im Mai 2024, der Ruf könne auch einen gemeinsamen Staat für Juden und Palästinenser meinen. Ganz anders urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf im September 2024. Die Richter sahen in der Parole ein Kennzeichen von in Deutschland verbotener Gruppen wie Samidoun und Hamas.
Laut Gerichtssprecherin gingen jedoch verschiedene Kammern des Berliner Landgerichts bisher überwiegend von einer Strafbarkeit der Verwendung des Slogans „From the River to the Sea“ aus. Eine entsprechende Entscheidung der Staatsschutzkammer wurde bereits rechtskräftig. Dagegen urteilte das Amtsgericht bislang unterschiedlich. Eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts als Oberlandesgericht zu dieser Frage steht noch aus.
Der Slogan „Vom Fluss bis zum Meer“ bezieht sich auf das Gebiet zwischen Jordan und dem Mittelmeer. Er wurde laut Historikern zuerst durch Revisionistische Zionisten verwendet – noch vor der Gründung Israels. Ab den 1960er Jahren benutzte demnach auch der palästinensische Widerstand diesen Ruf.














