Symbolbild: Justitia (dpa)
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Wegen des Vorwurfs der Beleidigung in drei Fällen muss sich am kommenden Mittwoch (6. Oktober) der Vater des Hanauer Attentäters vor dem Amtsgericht in der Stadt verantworten. Nach einer Mitteilung des Gerichts wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, im Januar 2021 in einer Strafanzeige mehrere Menschen als „wilde Fremde“ bezeichnet zu haben.

Diese hätten zuvor in der Nähe seines Wohnhauses eine Versammlung unter dem Motto „Wir warten nicht auf einen neuen rassistischen Anschlag“ abgehalten. Unter den Teilnehmern der Kundgebung seien auch mehrere Angehörige der Opfer des Anschlags gewesen. Zum Tatzeitpunkt sei der Mann 73 Jahre alt gewesen, erklärte das Amtsgericht.

Schreiben sollen Pöbeleien gegen Exekutivorgane enthalten haben
Der Angeklagte ist der Vater des 43-jährigen Deutschen, der am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschoss, bevor er vermutlich seine Mutter und schließlich sich selbst tötete. Sein Anwalt gab auf Anfrage keine Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten ab.
In einem weiteren Fall geht es um ein Schreiben des Mannes aus dem Januar 2021 an den Generalbundesanwalt, der in der Tatnacht die Ermittlungen zu dem Attentat an sich gezogen hatte. In dem Schreiben soll der Mann ein Spezialeinsatzkommando aus Frankfurt, das unmittelbar nach dem Anschlag an seiner Wohnanschrift eingesetzt war, als „Terrorkommando“ beziehungsweise „Terroreinheit“ bezeichnet haben.
Schließlich soll der Angeklagte im Februar 2021 in einem Schreiben an das Amtsgericht Hanau über den Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) unter anderem die Aussage getroffen haben, dieser betreibe bei der seinerzeit bevorstehenden Wahl mit der Aufstellung in mehreren Listen „Wählertäuschung“ und wolle „großmäulig, überheblich glauben machen, er stünde hinter der Demokratie“. Die Betreffenden würden „vom Oberbürgermeister in einer typischen Art und Weise zu ihrem Nachteil missbraucht, vorgeführt und verführt“, hieß es laut Gericht in dem Schreiben.

Erhebliches öffentliches Interesse erwartet
Zu dem Verfahren sind nach Angaben des Amtsgerichts zwei Zeugen und ein forensischer Sachverständiger geladen. Aufgrund des erwarteten erheblichen öffentlichen Interesses findet das Verfahren im Congress Park Hanau statt. Das Gericht wies darauf hin, dass es sich bei sämtlichen mitgeteilten Vorwürfen „um vorläufige Beschreibungen handelt, bei denen die Unschuldsvermutung zugunsten der angeklagten Person gilt und die in der Beweisaufnahme der angesetzten Verhandlung durch das Gericht erst geprüft werden“.

dpa