Lübcke-Mord: Verfassungsschutz soll Daten nicht weitergeleitet haben (Symbolbild) (dpa)
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Der hessische Verfassungsschutz soll laut einem Medienbericht Informationen über den mutmaßlichen Helfer im Mordfall Walter Lübcke nicht weitergegeben und somit möglicherweise dessen Besitz von Waffen ermöglicht haben. Nach Recherchen des NDR hatte die Waffenbehörde der Stadt Kassel Markus H. wegen seiner rechtsextremistischen Aktivitäten zunächst keine Waffenbesitzkarte erlaubt. 2015 habe er sich diese vor dem Verwaltungsgericht erstritten. Der Verfassungsschutz soll damals nur über ältere Aktivitäten von H. informiert haben.

Laut dem Waffenrecht gilt eine Person unter anderem als unzuverlässig, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt hat. In dem Prozess 2015 soll der Verfassungsschutz nur über Handlungen von H. bis 2009 berichtet haben, obwohl ihnen nach Recherchen des NDR ein Eintrag aus dem Jahr 2011 vorlag. Für den fraglichen Zeitraum von 2010 bis 2015 lagen dem Gericht demnach keine Informationen vor. Es erlaubte H. folglich den Waffenbesitz.

Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Hessen, Robert Schäfer, sagte dem NDR laut dem Bericht, dass er keine Erklärung habe, warum die Erkenntnisse zu Markus H. aus dem Jahr 2011 nicht übermittelt wurden. Ob es ein Fehler war, könne er heute nicht beurteilen, sagt Schäfer. „Richtig ist, dass wir das heute anders machen würden.“

Der CDU-Politiker Lübcke wurde am 2. Juni 2019 auf seiner Terrasse erschossen. H. soll den mutmaßlichen Attentäter Stephan E. an der Waffe ausgebildet und ein Gewehr für ihn auf seiner Waffenkarte eingetragen haben. Ihm wird Beihilfe zum Mord und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Ab kommenden Dienstag müssen sich E. und H. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten.

dpa