Symbolbild: Richterhammer (AA)
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Das Verbot eines Verlags und einer Musikproduktionsfirma steht an diesem Mittwoch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand. Das Bundesinnenministerium hatte die beiden Unternehmen als Teilorganisationen der verbotenen Terrorgruppe PKK eingestuft und 2019 nach Vereinsrecht verboten. Sie seien personell, organisatorisch und finanziell mit der PKK verflochten, zitierte das Gericht aus der Begründung des Ministeriums.

Betriebseinnahmen sollten ausschließlich in Terror-Infrastruktur fließen Der Mezopotamien Verlag und die Firma MIR Multimedia haben dagegen Klage erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Wann das Gericht eine Entscheidung fällen wird, war zunächst noch offen (BVerwG 6 A 7.19). Die Verlage gaben sich nach außen hin als auf den ersten Blick unscheinbare kommerzielle Unternehmen, die sich auf den „Vertrieb von kurdischer Literatur und kurdischer Musik“ spezialisiert hätten. Ermittlungen hätten jedoch zutage gefördert, dass der Geschäftsbetrieb in beiden Fällen „allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK“ dienen sollte. Sämtliche betriebswirtschaftliche Aktivitäten der vermeintlichen „Kulturunternehmen“ sollten ausschließlich der PKK zugutekommen – und damit die Aktionsmöglichkeiten der Terrororganisation in Deutschland und Europa nachhaltig stärken. PKK-Propaganda in zehntausendfacher Auflage Am 12. Februar 2019 setzten Polizeibeamte die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat mit Razzien in den Betriebsräumen der in Neuss ansässigen Pseudo-Unternehmen durch. Mehrere zehntausend gedruckte oder musikalisch aufbereitete Propagandawerke für die Terrororganisation wurden einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ zufolge beschlagnahmt und liegen bis heute beim Bundesvermögensamt unter Verschluss. Die PKK wird von der Türkei, EU und den USA als Terrororganisation eingestuft. Die Aktivitäten der Gruppe werden international allerdings nicht immer entschieden genug verfolgt. Darüber hinaus können PKK-nahe Gruppen einen weitgehend rechtmäßigen Status erlangen und so unbemerkt Propaganda-, Rekrutierungs-, und Spendenaktionen durchführen. Auch Drogengeschäfte oder Schutzgelderpressung dienen der Gruppe zur Beschaffung von Finanzmitteln. In der Türkei wird die Organisation für den Tod von etwa 40.000 Menschen verantwortlich gemacht.

TRT Deutsch und Agenturen