Der Berliner Verfassungsschutz hat einem Zeitungsbericht zufolge den Berliner Landesverband der AfD als extremistischen sogenannten Verdachtsfall eingestuft. Das berichtete die „Berliner Morgenpost“ am Montag unter Berufung auf mehrere Sicherheitspolitiker aus dem parlamentarischen Raum. Der Verfassungsschutz kann die Berliner AfD damit auch mit geheimdienstlichen Mitteln beobachten, etwa durch das Anwerben von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation.
Der Sprecher der für den Verfassungsschutz zuständigen Berliner Senatsverwaltung für Inneres wollte eine Anfrage der Zeitung zu der Einstufung mit Verweis auf das Berliner Verfassungsschutzgesetz nicht kommentieren. Die Bekanntgabe einer Einstufung als Prüf- oder Verdachtsfall ist laut Gesetz unzulässig. Eine öffentliche Information darf erst erfolgen, wenn der Verfassungsschutz eine Vereinigung als gesichert extremistisches Beobachtungsobjekt einstuft.
Die Landesvorsitzende der Berliner AfD, Kristin Brinker, sieht in der mutmaßlichen Einstufung eine „Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes“, wie sie am Montag erklärte. Die „angebliche Einordnung“ als Verdachtsfall sei „von langer Hand geplant und politisch erwirkt“.
Zuvor hatten bereits die Verfassungsschutzbehörden von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die jeweiligen Landesverbände der Partei als Verdachtsfälle klassifiziert. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die Bundespartei als Verdachtsfall ein. Die AfD klagte dagegen allerdings erfolgreich.
AFP
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