Schuldig, aber straffrei: Der Parteivorsitzende der islamfeindlichen PVV Geert Wilders. (dpa)
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Ein niederländisches Berufungsgericht hat die Verurteilung des rechtspopulistischen Parteiführers Geert Wilders wegen pauschaler Beleidigung von Marokkanern bestätigt. Das Gericht sehe es als bewiesen an, dass sich Wilders im März 2014 der Gruppen-Beleidigung schuldig gemacht habe, erklärte der Vorsitzende Richter J.M. Reinking am Freitag. Eine weitere Verurteilung wegen Aufrufs zur Diskriminierung hob das Berufungsgericht auf.

Wilders hatte bei einer Wahlkampfveranstaltung 2014 die Zuhörer gefragt, ob sie „mehr oder weniger Marokkaner" im Land wollten – seine Anhänger skandierten daraufhin „Weniger!". Der Vorsitzende der islam- und muslimfeindlichen Partei PVV war deshalb 2016 wegen Kollektivbeleidigung und Aufrufs zur Diskriminierung in erster Instanz verurteilt worden, hatte aber Berufung eingelegt.

Berufungsgericht: Drohungen als Strafe genug

Eine Strafe verhängte das Berufungsgericht nicht. Zur Begründung erklärten die Richter, Wilders zahle bereits einen Preis, da er nach Todesdrohungen wegen seiner islamfeindlichen Äußerungen unter ständigem Personenschutz stehen muss.

Das Urteil des Berufungsgerichts war mit Blick auf die Parlamentswahl in den Niederlanden im kommenden Jahr mit Spannung erwartet worden. Wilders Partei stellt derzeit die zweitgrößte Fraktion.

Wilders kündigte an, gegen seine neuerliche Verurteilung vor den Obersten Gerichtshof zu ziehen. Seine politischen Gegner wie Ministerpräsident Mark Rutte sollten „sich nicht zu früh freuen”. „Die Niederlande sind ein korruptes Land geworden. Marokkaner, die unsere Städte und Nachbarschaften in Brand setzen, kommen ungeschoren davon”, schimpfte er beim Verlassen des Gerichtsgebäudes. Das Verfahren kritisierte er als „politischen Prozess”.

TRT Deutsch und Agenturen