Haftbefehl gegen Netanjahu bei Internationalem Strafgerichtshof beantragt. / Photo: AA (AA)
Folgen

Die Staatsanwaltschaft beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) hat einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu wegen Verbrechen im Gaza-Krieg beantragt. Chefankläger Karim Khan erklärte am Montag in Den Haag, er fordere gegen Netanjahu und Verteidigungsminister Yoav Gallant Haftbefehle wegen Vergehen wie „vorsätzlicher Tötung“ und dem Aushungernlassen von Menschen.

Ob die beantragten internationalen Haftbefehle erlassen werden, müssen nun die Richter des IStGH entscheiden. Das Gericht hat zwar keinerlei Möglichkeiten, Haftbefehle auch zu vollstrecken. Doch ist im Falle einer Vollstreckung die Bewegungsfreiheit der Gesuchten stark eingeschränkt ist. Denn eine Folge der Haftbefehle wäre, dass alle Vertragsstaaten des Gerichts verpflichtet sind, die Gesuchten festzunehmen und dem Gericht zu übergeben, sobald sie sich in ihrem Land befinden.

Israelischer Vernichtungskrieg in Gaza

Israel hatte nach dem Vergeltungsschlag der palästinensischen Widerstandsorganisation Hamas am 7. Oktober einen Vernichtungskrieg in Gaza gestartet. Erklärtes Ziel ist die Zerschlagung der Hamas, doch es wurden bisher Zehntausende Zivilisten getötet.

Humanitäre Hilfslieferungen werden von Israel seitdem behindert. Fast zwei Millionen Menschen wurden gezwungen, in den Süden zu flüchten. Doch auch dort sind sie israelischen Angriffen ausgesetzt. Zudem herrscht eine akute Hunger-Krise, die Hungertote fordert.

Nach palästinensischen Angaben wurden in Gaza seit dem 7. Oktober mehr als 35.173 Menschen getötet und mehr als doppelt so viele verletzt. Die Zahl könnte weit höher sein, da noch viele Tote unter den Trümmern liegen und nicht geborgen werden können. Beim Großteil der Todesopfer handelt es sich laut örtlichen Berichten um Frauen und Kinder.

TRT Deutsch und Agenturen