Archivbild. 23.06.2009, Freiburg: Eine muslimische Schülerin sitzt in einem Ganzkörperbadeanzug (Burkini) am Rande eines Schwimmbeckens. (dpa)
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Ein Verwaltungsgericht hat die Erlaubnis von muslimischen Ganzkörperbadeanzügen in der französischen Stadt Grenoble auf Betreiben der Regierung gekippt. Innenminister Gérald Darmanin sprach am Mittwochabend von „ausgezeichneten Neuigkeiten“. Nach der von ihm veranlassten Klage sei der Beschluss der Stadtverwaltung von Grenoble ausgesetzt worden, sogenannte Burkinis in den städtischen Schwimmbädern zu erlauben. Der Stadtrat von Grenoble hatte Mitte Mai eine weitgehende Aufhebung der Bekleidungsvorschriften für Frauen in den städtischen Schwimmbädern gestimmt. Diese betrafen das Oben-ohne-Baden und den Burkini.

Darmanin hatte die neuen Vorschriften in Grenoble als „inakzeptable Provokation“ bezeichnet und den örtlichen Präfekten angewiesen, gegen die Neuregelung zu klagen. Er hatte behauptet, dass der Burkini den französischen Werten widerspreche.

Nach der Urteilsverkündung sagte Darmanin, dass die Entscheidung des Gerichts dank des umstrittenen Anti-Separatismusgesetzes zustande gekommen sei. Urheber des Gesetzes ist Präsident Emmanuel Macron.

Burkinis sind in öffentlichen Schwimmbädern in Frankreich verboten. Als Grund werden hygienische Gründe angeführt. Badegäste sind bisher gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre Religion beim Baden zu verbergen.

Das Wort Burkini ist eine Kombination aus Bikini und Burka. Das Thema wird nahezu jeden Sommer in Frankreich neu diskutiert. 2016 hatten mehrere südfranzösische Städte das Tragen von Burkinis an Stränden verboten. Das Verbot wurde später gerichtlich als diskriminierend eingestuft und aufgehoben.

Frankreich versteht sich als laizistisches Land, in dem eine strikte Trennung von Staat und Religion herrscht. Der Umgang mit religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit sorgt immer wieder für Kontroversen, vor allem im Zusammenhang mit dem Islam.

TRT Deutsch und Agenturen