31.05.2021, Bayern, München: Ein Schild mit der Aufschrift „Kostenloser Corona-Schnelltest“ steht vor einem Testzentrum. (dpa)
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Die seit dem Frühjahr für alle deutschen Bürgerinnen und Bürger kostenlos möglichen Corona-Schnelltests müssen jetzt meist selbst bezahlt werden. Generell gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter 12 Jahren. Das legt eine neue Bundesverordnung fest, die am Montag in Kraft tritt. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten vereinbart, dass das vom Bund seit Anfang März finanzierte Angebot für kostenlose „Bürgertests“ für alle ohne Symptome enden soll. Da kostenlose Impfungen für alle möglich sind, sei eine dauerhafte Übernahme der Test-Kosten durch die Steuerzahler nicht länger nötig, hieß es zu Begründung. Die Verordnung legt aber auch einige Übergangsregeln fest. So können Kinder von 12 bis 17 Jahren und Schwangere noch bis 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Grund ist, dass für sie erst seit kürzerer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vorliegt - daher soll noch länger Zeit für eine Impfung bleiben. Für Kinder bleiben die Schnelltests kostenfrei Generell weiter gratis testen lassen können sich auch Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test zwölf Jahre alt geworden sind. Gratis bleibt es unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen. Um weiterhin kostenlose Schnelltests zu bekommen, muss man bei der Teststelle einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen - bei Kindern ist so auch das Alter nachzuweisen. Extra Nachweise wie ein ärztliches Zeugnis sind nötig, wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann - eine Diagnose muss nach Ministeriumsangaben nicht angegeben werden. Zum Nachweis einer Schwangerschaft kann der Mutterpass genutzt werden. Nicht betroffen sind von der Änderung PCR-Tests, die von Ärzten oder dem Gesundheitsamt veranlasst werden. In diesen Fällen werden die Kosten nach Angaben der Bundesregierung übernommen. Wenn also beispielsweise ein Arzt einen Patient mit Symptomen, die auf Corona hindeuten, per PCR-Verfahren testen lässt, ist dieser Test für den Erkrankten kostenlos. Auch Schweizer müssen ihre Tests selbst bezahlen Seit Montag gibt es Corona-Tests auch in der Schweiz für viele Menschen nicht mehr gratis. Die Kosten für einen Test sind je nach Anbieter sehr unterschiedlich. Antigen-Tests können 30 bis über 50 Franken (mehr als 46 Euro) kosten, PCR-Tests rund 150 Franken. Umsonst gibt es die Tests weiter unter anderem für unter 16-Jährige, für Erstgeimpfte und Menschen mit Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion oder solche, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Auch Programme mit regelmäßigen Tests in Schulen und bei Unternehmen bleiben gratis. Seit Mitte September muss in Innenräumen von Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Veranstaltungen im Inneren ein Corona-Zertifikat gezeigt werden. Es belegt, dass die Person geimpft, genesen oder getestet ist (3G-Regel). Deutsche Zertifikate sind in der Schweiz anerkannt. Da erst knapp 60 Prozent aller Menschen in der Schweiz bislang vollständig geimpft sind, hat die Regierung eine neue Impfinitiative begonnen. Dazu gehören 50 weitere mobile Einheiten, die das Impfen ohne Anmeldung dort anbieten, wo sich viele Menschen aufhalten. Der Gesundheitsminister hat vorgeschlagen, Leuten, die andere von einer Impfung überzeugen, mit einem Gutschein von 50 Franken (47 Euro) zu belohnen. Das lehnen aber die meisten Kantone als falschen Anreiz oder wegen der Gefahr des Missbrauchs ab.

dpa