22.12.2021, Nordrhein-Westfalen, Kaarst: Das Gebäude, in dem sich die Räumlichkeiten des Stromversorgers Stromio GmbH befinden.  (dpa)
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Die Verbraucherzentrale Hessen hat wie angekündigt den Energie-Discounter Stromio verklagt, der einseitig tausende Stromlieferverträge mit Privatkunden gekündigt hatte. Eine entsprechende Musterfeststellungsklage habe man beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht, teilten die Verbraucherschützer am Mittwoch in Frankfurt mit.

Anwälte: Preisexplosionen „nicht vorauszusehen“

„Nach unserer Ansicht sind Preiserhöhungen auf dem Beschaffungsmarkt kein rechtlich zulässiger Grund, um sich seiner vertraglichen Pflichten zu entledigen“, sagte Vorstand Philipp Wendt. Zuerst hatte das Portal „Hessenschau.de“ über die Klagseinbringung berichtet.

Das Unternehmen hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. „Die jüngsten Preisexplosionen an den europäischen Energiehandelsplätzen hat es so noch nicht gegeben und waren auch aus der Sicht unserer Mandantin in diesem Ausmaß nicht vorherzusehen“, teilte eine Anwaltskanzlei im Auftrag von Stromio auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Gas- und Strompreis für Lieferungen in der Winterzeit habe sich auf den Beschaffungsmärkten in der Spitze um mehr als 400 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erhöht. „Unsere Mandantin bedauert es ausdrücklich, dass Stromlieferverträge aufgrund der historisch einmaligen Preisexplosionen am Energiemarkt gekündigt werden mussten.“ OLG entscheidet über Zulässigkeit der Klage

Das Oberlandesgericht muss nun über die Zulässigkeit der Klage entscheiden. Ist das der Fall, können sich Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet in ein dann einzurichtendes Klageregister kostenlos eintragen. Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass der Schaden sich aus der Differenz zwischen den ursprünglichen Stromio-Verträgen und den meist höheren Rechnungen der Grundversorger ergibt, bei denen die Kunden nach der Kündigung gelandet sind.

Stromio empfiehlt Kunden, „die berechtigte Forderungen aufgrund der gekündigten Stromlieferverträge geltend machen möchten, ausdrücklich, sich an das Unternehmen direkt zu wenden“, hieß es in dem Schreiben. Bestehende Kundenbeziehungen würden sachgerecht und kundenorientiert abgewickelt. „Berechtigte Forderungen werden selbstverständlich ausgeglichen. Soweit es im Übrigen durch die Vertragsauflösung zu Mehrbelastungen der Kunden gekommen sein sollte, wird unsere Mandantin diese mindestens im Kulanzwege mit den Kunden regeln.“

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dpa