Symbolbild: Rundfunkbeitrag (dpa)
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Trotz der Corona-Pandemie sind die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag im vergangenen Jahr konstant geblieben. Insgesamt 7,958 Milliarden Euro flossen an ARD, ZDF und Deutschlandradio, wie aus dem am Dienstag in Köln vorgestellten Jahresbericht des Beitragsservices hervorging. Die Landesmedienanstalten erhielten demnach 153 Millionen Euro.

Mit spürbaren Ertragsauswirkungen durch die Krise rechnet die aus der früheren GEZ hervorgegangene Einrichtung erst in diesem Jahr. Eine für das Jahr 2021 geplante Anpassung des Rundfunkstaatsvertrages, die auch eine Erhöhung des monatlichen Beitrages von zuvor 17,50 auf 18,36 Euro beinhaltet hätte, scheiterte Ende des Vorjahres an der fehlenden Zustimmung des Landes Sachsen-Anhalt. Aus den Sendern regte sich Kritik an der Verweigerung der Anpassung. Man befürchtete unter anderem, an Eigenproduktionen sparen zu müssen.

Dem Jahresbericht zufolge sank die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen im vergangenen Jahr um ein halbes Prozent auf rund 39,7 Millionen. Der Hauptgrund dafür sei der Abschluss des 2018 gestarteten bundesweiten Meldeabgleichs, wobei der Beitragsservice die Daten der Einwohnermeldeämter mit seinen Bestandsdaten vergleicht, um herauszufinden, für welche Wohnungen keine Beiträge gezahlt werden.

Einige wegen des Abgleichs neu angemeldete Wohnungen seien 2020 jedoch wieder abgemeldet worden, weil keine Beitragspflicht bestand oder schon jemand anders in der Wohnung diesen bezahlte. Wegen pandemiebedingter Schließungen von Meldeämtern gab es zudem weniger Neuanmeldungen nach Umzügen.

Laut Beitragsservice ging auch die Zahl der aus sozialen Gründen vom Rundfunkbeitrag befreiten Menschen zurück. Zum Jahresende lag diese Zahl mit knapp 2,6 Millionen rund 2,3 Prozent unter dem Vorjahreswert. Das entspreche den Entwicklungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt beziehungsweise dem sinkenden Anteil an Hartz-IV-Empfängern.
Die Corona-Krise habe sich bisher nicht auf die Zahl der Befreiungen ausgewirkt. Die Begründung: Wer seinen Arbeitsplatz wegen der Pandemie verliert, bezieht zunächst Arbeitslosengeld I und hat somit keinen Anspruch auf eine Befreiung von der Beitragspflicht.
Spürbar geworden seien die Auswirkungen der Pandemie im gewerblichen Bereich: Zum Jahresende wurden laut Bilanz über tausend Betriebsstätten, die wegen der Pandemie geschlossen waren, von der Beitragspflicht freigestellt. Der Beitragsservice rechnet damit, dass die Zahl in diesem Jahr wegen rückwirkend beantragter Freistellungen deutlich ansteigen wird.

AFP