Türkei: Außenministerium beanstandet Entscheidung im NSU-Fall (AA)
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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat einen Schlussstrich im Prozess um die rechtsextreme Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) gezogen. Das gesamte Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München aus dem Jahr 2018 wurde am Mittwoch für rechtskräftig erklärt. Diese Entscheidung gibt Anlass zur Sorge, erklärte Tanju Bilgic, Sprecher des türkischen des Außenministeriums am Donnerstag.

Die Erklärung des Sprechers wurde auf der Webseite des Außenministeriums veröffentlicht. Dort heißt es: Diese Entscheidung verstärke die Wahrnehmung, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nicht die ihnen gebührende Strafe erhielten. Zudem verfestige sich der Eindruck, die wahren Dimensionen der NSU-Organisation nicht klären zu wollen. Die Entscheidung habe bei den Familien der Opfer für Erbitterung und Enttäuschung gesorgt. Zudem sei das Vertrauen in die Justiz untergraben worden.

Dem Sprecher des Außenministeriums zufolge müsse Deutschland die Bedrohung durch Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antiislamismus ernster nehmen. Das habe das Urteil gezeigt.

Im NSU-Prozess wurden die überlebende Hauptangeklagte Beate Zschäpe und vier direkte Helfer der Terrorzelle zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb Jahren und lebenslänglich mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Opferanwälte und die türkische Regierung üben jedoch Kritik daran, dass die Rolle möglicher weiterer Mitwisser und offene Fragen rund um Versäumnisse der Sicherheitsbehörden nicht mituntersucht wurden.

TRT Deutsch