Die SPD will angesichts des steigenden Anteils überteuerter möblierter Wohnungen und Indexmieten ein strengeres Mietrecht durchsetzen. / Photo: DPA (dpa)
Folgen

Die SPD will angesichts des steigenden Anteils überteuerter möblierter Wohnungen und Indexmieten ein strengeres Mietrecht durchsetzen: „Der Satz ‚Das regelt der Markt‘ stimmt in dieser Hinsicht - aber er regelt es systematisch zu Ungunsten der Mieter. Das ist die SPD nicht bereit zu akzeptieren“, sagte SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert dem „Tagesspiegel“.

„Vermieter müssen verpflichtet werden, sowohl die Nettokaltmiete, als auch den Möblierungszuschlag transparent auszuweisen“, sagte Kühnert. Zudem müsse der Möblierungszuschlag gedeckelt werden. Einer Studie des Forschungsinstituts Oxford Economics im Auftrag des Bundesjustizministeriums zufolge beziehen sich inzwischen 27 Prozent aller Inserate in Deutschland auf möblierte Wohnungen. Vor allem in Groß- und Studierendenstädten wachse das Angebot, das vor allem von Geringverdienern genutzt wird.

„Dass Menschen mit geringem Einkommen auf vergleichsweise teure möblierte Wohnungen ausweichen müssen, ist ein gravierender Missstand“, sagte die mietpolitische Berichterstatterin der SPD-Fraktion im Bundestag, Zanda Martens. Sie will zudem, dass die Regeln für Vermietungen „zum vorübergehenden Gebrauch“, bei dem die Mietpreisbremse umgangen werden kann, strenger umgesetzt wird.

FDP fordert weniger Regulierung

Widerspruch kam von der FDP. „Anstatt immer nur zu versuchen, Probleme wegzuregulieren, sollte sich die SPD endlich mal konsequent den Ursachen zuwenden“, sagte der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Daniel Föst. In Deutschland entstehe viel zu wenig neuer Wohnraum, und das Bauen sei teuer wie nie.

Bei der Auswertung der Inserate stellten die Studienautoren von Oxford Economics fest, dass die Fluktuation in möblierten Wohnungen in den vergangenen Jahren zugenommen habe. „Es könnte also durchaus sein, dass die Vermieter möblierten Wohnraums auf die Einführung der Mietpreisbremse reagiert haben, indem sie versuchen, nur noch zum vorübergehenden Gebrauch zu vermieten, weil diese Vermietungsform nicht unter die Mietpreisbremse fällt“, hieß es.

Aus dem Justizministerium hieß es, die Untersuchung habe keine Hinweise auf systematische Umwandlung von Leerwohnungen in möblierte Mietwohnungen nach der Einführung der Mietpreisbremse geliefert.

dpa