Das künftige Bürgergeld soll nach den Worten von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) höher ausfallen als die bisherigen Regelsätze für Sozialhilfe und die Hartz-IV-Leistungen. Heil erklärte am Freitag in Berlin: „Mein Ziel bleibt es, dass es im
Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch zu einer angemessenen Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar 2023 kommt.“ Eine entsprechende Regelung solle in das Gesetz eingefügt werden, wenn neue Berechnungen vorlägen und die Koalitionspartner eine Einigung erzielt hätten, fügte Heil hinzu.
Dem SPD-Minister zufolge wird der Gesetzentwurf jetzt mit den anderen Ministerien abgestimmt, bevor er vom Kabinett beschlossen und dann im Bundestag beraten werden kann. Das Bürgergeld soll Anfang 2023 das Hartz-IV-System ablösen. Vorgesehen ist unter anderem, dass Menschen, die etwa wegen eines Jobverlusts auf die Leistung angewiesen sind, mehr von ihren Ersparnissen behalten können als bisher. Außerdem sollen im ersten halben Jahr des Bezugs keine Leistungskürzungen für unkooperatives Verhalten angeordnet werden können. Im Vorgriff auf die Reform sind die Sanktionen gegenwärtig schon bis auf wenige Ausnahmen ausgesetzt.
Die Höhe des Regelsatzes wird auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamts berechnet. Diese werden im Spätsommer erwartet. Alleinstehende Erwachsene bekommen derzeit als Grundsicherung 449 Euro im Monat. Hinzu kommen Zahlungen für Miete und Heizung.
epd
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