Symbolbild: PKK-Sympathisanten in Deutschland.  (AA Archive)
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Der Bundestag hat am Freitag ein neues Gesetz verabschiedet, das Symbole von in der EU-Terrorliste aufgeführten Gruppen verbieten soll. Damit könnte auch die Terrorgruppe PKK künftig stärker ins Visier von deutschen Sicherheitsbehörden kommen.

Das neue Gesetz, das noch vom Bundesrat gebilligt werden muss, richtet sich in erster Linie gegen die palästinensische Organisation Hamas. Es soll aber auch Symbole der PKK künftig stärker ahnden, die von der Türkei sowie der EU als terroristische Vereinigung eingestuft wird. Bislang musste ein Vereinsverbot vorliegen, um die Verwendung von Kennzeichen einer bestimmten Organisation unter Strafe zu stellen.

Eine Reaktion auf Anti-Israel-Demos

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei hatte vergangene Woche gegenüber „Die Welt“ gesagt, dass die Bundesregierung die Hamas-Flagge als Reaktion auf die Anti-israel-Demonstrationen verbieten wolle. „Wir wollen nicht, dass auf deutschem Boden die Flaggen von Terrororganisationen wehen.“

Die PKK wird von der Türkei, der EU und den USA offiziell als Terrororganisation eingestuft. In der Türkei wird sie für den Tod von mindestens 40.000 Menschen verantwortlich gemacht – darunter Kinder und Frauen.

Der Verfassungsschutz betonte in seinem jüngsten Jahresbericht, dass die PKK „die mitgliederstärkste und schlagkräftigste ausländerextremistische Organisation in Deutschland“ sei. Der Terrororganisation werden in dem aktuellen Bericht zwölf Seiten gewidmet. Die Mitgliederzahl der Extremisten wird deutschlandweit auf 14.500 beziffert.

Strengere Regeln gegen Extremismus und Missbrauch

Ausdrücklich verboten ist in Zukunft auch das Verbreiten von „Feindeslisten“, wie sie vor allem in rechts- und linksextremen Kreisen kursieren. Wer personenbezogene Daten verbreitet und die Betroffenen damit in Gefahr bringt, muss bis zu drei Jahre in Haft.

Härter bestraft werden darüber hinaus verhetzende Beleidigungen gegen Juden und Muslime sowie gegen Homosexuelle und Behinderte. Herabwürdigende Briefe oder Mails galten bislang nicht als Volksverhetzung, weil sie nicht öffentlich verbreitet werden. Diese Lücke im Strafrecht wird nun geschlossen.

Ferner wurden Verbreitung und Besitz von Anleitungen zum sexuellen Kindesmissbrauch zur Straftat gemacht. Wer solche Texte aus dem Internet oder geschlossenen Chatgruppen runterlädt, muss mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Für deren Verbreitung drohen sogar drei Jahre. Zur Bekämpfung der Zwangsprostitution wird darüber hinaus die „Freier-Strafbarkeit“ ausgeweitet: Künftig machen sich Freier strafbar, wenn sie offensichtliche Anzeichen für die Zwangslage einer Prostituierten - etwa Verletzungen - ignorieren.

TRT Deutsch und Agenturen