02.03.2007, Brandenburg, Frankfurt\Oder: Die Fahnen der Europäischen Union (EU) und von Polen wehen am deutsch-polnischen Grenzübergang. (dpa)
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Das historische Urteil des Obersten Gerichts in Polen gegen den Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht ist am Dienstag offiziell im Amtsblatt der Regierung veröffentlicht worden. Die Entscheidung der Vorsitzenden Richterin am Verfassungsgericht in Warschau, Julia Przylebska, ist damit rechtskräftig. Experten bezeichnen das Urteil als „juristischen Polexit“. Das Warschauer Verfassungsgericht hatte am Donnerstag die EU-Verträge in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Den EU-Institutionen warf es vor, sich unrechtmäßig in Polens innere Angelegenheiten einzumischen und insbesondere mit ihrem Vorgehen gegen umstrittene Justizreformen der polnischen Regierung ihre Kompetenzen zu überschreiten. Gericht folgt Auffassung von Regierungschef Morawiecki Das Gericht folgte damit der Auffassung von Regierungschef Mateusz Morawiecki. Dieser hatte die Richter Ende März um eine Entscheidung zu der Frage ersucht, ob die polnische Verfassung Vorrang vor EU-Recht habe. Anlass waren Entscheidungen der EU-Gerichtsbarkeit in Luxemburg gegen die umstrittenen Justizreformen der rechtsnationalistischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS). Angesichts der anhaltenden juristischen Auseinandersetzungen ihrer Regierung mit der EU hatten am Sonntagabend in ganz Polen zehntausende Menschen für einen Verbleib des Landes in der EU demonstriert. Zu den Protesten aufgerufen hatte der frühere EU-Ratspräsident Donald Tusk von der oppositionellen Bürgerplattform (PO). Laut Umfragen befürwortet eine große Mehrheit der Polen weiterhin die Mitgliedschaft in der EU. Auch die Regierung selbst hat einen EU-Austritt offiziell ausgeschlossen. Polen gehört seit 2004 der EU an. Seit 2015 regiert in Warschau die rechtsnationalistische Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS).

AFP