Facebook steht beim eigenen Aufsichtsorgan in der Kritik: Das Unternehmen soll Prominenten eine Vorzugsbehandlung bei Verstößen gegen Gemeinschaftsstandards eingeräumt haben. (AFP) (AFP)
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Facebook hat sich in der Kontroverse um die Vorzugsbehandlung prominenter Nutzer eine Rüge von seinem einflussreichen unabhängigen Aufsichtsgremium eingefangen. Das Online-Netzwerk sei mit seinen Informationen zu dem entsprechenden Inhalte-Programm „nicht vollständig entgegenkommend“ gewesen, beschied das Gremium am Donnerstag. Es forderte von Facebook auch insgesamt mehr Transparenz rund um die Frage, warum Beiträge entfernt oder auf der Plattform belassen werden. Das werde für viele Nutzer aus Facebooks Kommunikation nicht klar.

Durften sich Prominente mehr erlauben?

Das Gremium besteht aus Rechtsexperten, Aktivisten und ehemaligen Politikern und ist eine Art „Oberstes Gericht“ von Facebook, dessen Beschlüsse auch Gründer und Chef Mark Zuckerberg nicht überstimmen kann.

Das „Wall Street Journal“ hatte unlängst unter Berufung auf interne Unterlagen des Online-Netzwerks geschrieben, Facebook habe ein System geschaffen, bei dem zahlreiche Nutzer faktisch von der Anwendung der Inhalte-Regeln ausgenommen waren. Dadurch hätten sie sich Fehltritte erlauben können, die für gewöhnliche Mitglieder Konsequenzen gehabt hätten. Facebooks Regeln verbieten unter anderem Beiträge mit Beleidigungen oder Drohungen sowie die Verletzung der Privatsphäre anderer Menschen.

Mittels „Cross-Checks“ zweite Meinung eingeholt

Das System mit Namen „Cross-Check“ wurde Facebook zufolge eingerichtet, um durch eine zweite Prüfung von Entscheidungen über einzelne Beiträge Fehler zu vermeiden. Einem vom „Wall Street Journal“ zitierten internen Facebook-Dokument zufolge wurde dies in vielen Fällen zu einer Art Freifahrtschein für Prominente.

Dem Zeitungsbericht zufolge sind mindestens 5,8 Millionen Facebook-Nutzer im „Cross-Check“-Programm. Bevor der Zeitungsbericht die Aufmerksamkeit auf das System lenkte, teilte Facebook dem Oversight Board auf Anfrage mit, dass es nur bei einer geringen Zahl von Entscheidungen zum Einsatz gekommen sei. Nach der Kritik bat Facebook das Gremium, „Cross Check“ auf den Prüfstand zu stellen.

dpa