Verteidigungsminister Boris Pistorius/ Photo: DPA (dpa)
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Die Spitze der Unionsfraktion im Bundestag hat Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) wegen des Umgangs mit Informationen zu möglichen russischen Versuchen, Nato-Daten abzufischen, scharf kritisiert. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten, Thorsten Frei, wirft dem Minister in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Schreiben eine unzureichende Antwort auf eine Anfrage im Zusammenhang mit einer möglichen Offenlegung von Militärgeheimnissen der Bundeswehr durch Behörden von Mecklenburg-Vorpommern vor. Der CDU-Politiker fordert Pistorius auf, die Unionsfragen jetzt „unverzüglich zu beantworten“ und droht andernfalls mit einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Hintergrund: Anfang Dezember hatten Landtagsabgeordnete in Schwerin nach der Befragung von Zeugen im Landes-Untersuchungsausschuss zur Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern berichtet, Moskau habe versucht, über das Genehmigungsverfahren für die Erdgasleitung Nord Stream 2 an geheime Nato-Daten zur Ostsee zu gelangen. Ein CDU-Abgeordneter hat damals erklärt, das Bergamt Stralsund als Genehmigungsbehörde habe bei der Bundeswehr im Auftrag von Nord Stream 2 nach Koordinaten der U-Boot-Tauchgebiete der Nato in der Region gefragt.

Die Unionsfraktion hatte der Bundesregierung am 22. Februar einen Katalog mit 18 Fragen geschickt - auch unter Bezug auf Medienberichte, nach denen Militärgeheimnisse der Bundeswehr insbesondere zu Schusszahlen im Artillerieschießgebiet Pommersche Bucht ohne Genehmigung des Bundes an Dritte weitergegeben und teils im Internet veröffentlicht worden seien.

Das Verteidigungsministerium schreibt in seiner der dpa vorliegenden Antwort: „Eine umfassende Beantwortung eines Teils der Fragen kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Erhebung verbunden wäre, nicht erfolgen. Weiter heißt es: „Die sachgerechte Bearbeitung der Kleinen Anfrage würde zudem Kapazitäten in solchem Umfang binden, dass es zu einer erheblichen und nicht vertretbaren Schwächung der Funktionsfähigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung käme.“

dpa