Berlin: Ein Duden liegt für die Schüler in einem Klassenraum des Rheingau-Gymnasiums für die Abiturprüfungen bereit. (dpa)
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Eine Berliner Abiturientin hat laut Mitteilung am Dienstag trotz erschwerter Prüfungsvorbereitung in der Corona-Krise keinen Anspruch auf die Verschiebung ihrer Klausuren.

Die Schülerin scheiterte vor dem Landesverwaltungsgericht mit einem Eilantrag, in dem sie mit ihren schwierigen häuslichen Bedingungen argumentiert hatte. Demnach lebt sie mit ihren Eltern und ihrem Bruder in einer Zweieinhalbzimmerwohnung, in der sich alle seit dem 21. März überwiegend aufhalten.

Sie argumentierte, ihre Konzentrationsfähigkeit sei durch die familiäre Geräuschkulisse erheblich beeinträchtigt. Außerdem habe sie sich wegen der Ausgangsbeschränkungen nicht mit Mitschülern austauschen können. Zudem habe sie keinen eigenen Computer und habe sich nicht in einer Bibliothek auf die Prüfungen vorbereiten können. Unter den Umständen hat sie ihrer Ansicht nach keine chancengleichen Voraussetzungen.

„Pandemiebedingte Stresssituation“ keine Grund

Die Richter wiesen den Antrag zurück. Das Recht auf eine Verschiebung setze voraus, dass ein Prüfling an der gesamten Prüfung oder Teilen davon etwa krankheitsbedingt nicht teilnehmen könne. Der bloße Verweis auf die allgemeine „pandemiebedingte Stresssituation“ reiche nicht aus. Denn Stress und Ängste zu einer Prüfung gehörten in den Risikobereich des Prüflings, solange sie nicht den Grad einer psychischen Erkrankung erreichten.

Die Kammer sah den Fall der jungen Frau auch nicht als besonderen Ausnahmefall an, weil viele Familien vor schwierige Herausforderungen gestellt seien. Wie in anderen Lebensbereichen könnten auch in der Corona-Krise keine identischen Bedingungen gewährleistet werden, stellten die Richter fest. Dazu gehöre etwa, dass Schüler mit eigenem Zimmer oder eigenem Computer bessere Bedingungen zur Prüfungsvorbereitung vorfänden als andere.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. In der vergangenen Woche wies das Verwaltungsgericht bereits den Eilantrag einer anderen Berliner Abiturientin ab, die wegen gesundheitlicher Bedenken vom Abitur freigestellt werden wollte.

AFP