27.11.2015, Sachsen, Dresden: Ein Kleiner Waffenschein liegt zwischen einer Schreckschuss-Pistole Walther P22, einem Magazin und einer Knallpatrone. (dpa)
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Die Zahl Kleiner Waffenscheine ist in Deutschland im vergangenen Jahr weiter angestiegen. Ende Dezember 2020 waren im Nationalen Waffenregister 705.506 solcher Berechtigungen vermerkt – das waren rund sechs Prozent mehr als ein Jahr zuvor, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ vorab berichtete. Das Bundesinnenministerium bestätigte die Zahlen am Sonntag. Damit hält der seit Jahren andauernde Trend an. Allein von 2015 bis 2018 hatte sich die Zahl der Kleinen Waffenscheine in Deutschland bereits mehr als verdoppelt.
Ein Kleiner Waffenschein wird ab 18 Jahren von der Polizei oder einer kommunalen Behörde erteilt und berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen. Diese Waffen verursachen, solange sie nicht aus äußerster Nähe abgefeuert werden, keine lebensgefährlichen Verletzungen. Bevor man den Kleinen Waffenschein bekommt, prüfen die Behörden die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit – man darf zum Beispiel nicht vorbestraft sein.
Die Polizei warnt allerdings vor dieser Art von Selbstschutz. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, sagte der Zeitung: „Es handelt sich nur um eine scheinbare Sicherheit. Wir halten solche sogenannten Anscheinswaffen eher für gefährlich.“ Die größte Gefahr sei, dass Schreckschusswaffen äußerlich meist baugleich mit scharfen Schusswaffen seien, was die Arbeit der Polizei enorm erschwere. Zudem könnten auch Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffen schwere Verletzungen hervorrufen, wenn sie aus nächster Nähe auf einen Menschen gerichtet würden.

dpa