Muslimische Mädchen in Österreich dürfen bis zum Alter von 14 Jahren künftig in Schulen kein Kopftuch mehr tragen. Im Parlament wurde am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen.
Familien- und Integrationsministerin Claudia Plakolm sprach im Parlament von einem historischen Schritt zum Schutz von Mädchen. Das Kopftuch sei angeblich kein harmloses Stück Stoff. „Es ist ein Zeichen der Unterdrückung“, sagte die konservative Politikerin (ÖVP). Kein Mädchen in Österreich solle damit aufwachsen, dass sein Körper versteckt werden müsse, argumentierte sie.
Das Verbot betrifft das „Kopftuch, welches das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“, wie es in dem Gesetzestext heißt. Es tritt mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 in Kraft. Bereits im Februar beginnt eine sogenannte Aufklärungsphase, mit der die neue Regelung an den Schulen vorbereitet werden soll.
Strafen von bis zu 800 Euro
Bei Verstößen gegen das Verbot soll die Schulleitung zunächst ein Gespräch mit dem betroffenen Mädchen und seinen Eltern führen. Sollte das Kind weiterhin Kopftuch tragen, müssen die Eltern mit der zuständigen Schulbehörde sprechen. Als äußerste Maßnahme drohen Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro.
Die Gesetzesänderung wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien – ÖVP, Sozialdemokraten (SPÖ) und liberale NEOS – angenommen. Auch die oppositionelle FPÖ unterstützte die Maßnahme.
Die Grünen lehnen ein Kopftuchverbot nicht grundsätzlich ab, doch sie stimmten gegen das vorliegende Gesetz, das aus ihrer Sicht nicht verfassungskonform formuliert wurde. Eine ähnliche Regelung der ÖVP-FPÖ-Koalition aus dem Jahr 2019 war vom Verfassungsgerichtshof gekippt worden. Das Verbot war damals nur für Grundschulen vorgesehen.
Warum kein Verbot für alle religiösen Kopfbedeckungen?
Die Richter bemängelten unter anderem, dass das Gesetz nur auf muslimische Mädchen abziele und nicht auf alle religiösen Kopfbedeckungen. Die aktuelle Regierung argumentiert nun, dass es darum gehe, geschlechtsbezogene Unterdrückung zu verhindern. Dieses Problem bestehe etwa bei der jüdischen Kippa oder der Patka der Sikhs nicht, heißt es.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) kritisierte das neue Verbot, weil es Kinder stigmatisiere und den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwäche. Die IGGÖ kündigte an, das Gesetz verfassungsrechtlich prüfen zu lassen.
Die IGGÖ hatte den Vorstoß auch im Vorfeld der Entscheidung scharf kritisiert. Sie betonte, dass es den Parteien nicht um das Kindeswohl, sondern um „politisches Kleingeld“ gehe. Ziel sei es, von der islamfeindlichen Stimmung zu profitieren.



















