Der MAD überprüft einen Referenten im Verteidigungsministerium wegen des Verdachts auf rechtsextremistische Umtriebe (dpa)
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Der Militärische Abschirmdienst (MAD) untersucht einen Rechtsextremismusverdacht gegen einen Referenten im Verteidigungsministerium. Dem Mann sei bis zu einer Entscheidung in seinem Fall der Zugang zu einer „sicherheitsempfindlichen Tätigkeit“ untersagt worden, teilte das Ministerium am Mittwoch den Obleuten im Verteidigungsausschuss mit. Es handele sich um einen zivilen Mitarbeiter, gegen den „sicherheitserhebliche Erkenntnisse“ des MAD vorlägen. Die Unterrichtung wurde als Verschlusssache eingestuft und lag der Deutschen Presse-Agentur vor.

Bilder mit rechtsextremem Hintergrund geteilt

Berichtet wurden dabei auch Details zu zwei bereits bekannten Fällen im Kommando Spezialkräfte (KSK), bei denen gegen einen Offizier sowie einen Unteroffizier ermittelt wird. Ein Leutnant wird beschuldigt, im Jahr 2014 eine „geringe Zahl“ von Bildern mit einem rechtsextremen Hintergrund über die WhatsApp-Gruppe seines Zuges geteilt zu haben. Ein KSK-Oberstabsfeldwebel soll 2015 in den USA während einer Ausbildung die schwarz-weiß-rote Reichsflagge neben der Bundesflagge angebracht, dies unterstützt oder nichts dagegen unternommen haben. Die Innenminister von Bund und Ländern hatten - allerdings erst im Juni dieses Jahres - einen Mustererlass vorgelegt, um einheitlich gegen das Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen aus der Kaiser- und NS-Zeit in der Öffentlichkeit vorzugehen. Ein Grund für die neue Bewertung: Die Fahnen werden nach Auffassung der Innenminister vermehrt von rechtsextremistischen Gruppen als Symbol und Ersatz für die verbotene Hakenkreuzfahne genutzt.

Zeitliche Distanz kein Grund für Verzicht auf Ermittlungen Das Verteidigungsministerium schrieb in der Unterrichtung an die Obleute, dass die Aufdeckung der zwei Verdachtsfälle im KSK zeige, dass die „Maßnahmen des Wirkverbundes“ aus MAD, Wehrdisziplinaranwaltschaft und Vorgesetzten griffen „und dass das KSK Sachverhalte mit Extremismusbezug im Sinne der ‚Null-Toleranz-Linie‘ konsequent meldet, auch wenn die Geschehnisse bereits mehrere Jahre zurückliegen“.

dpa