Symbolbild: Soldaten in der Grundausbildung (dpa)
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Mehr als vier Jahre nach Bekanntwerden einer mutmaßlichen Anschlagsplanung beginnt am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) der Prozess gegen einen ehemaligen Bundeswehrsoldaten. Die Anklage wirft Franco A. unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Ursprünglich hätte der Prozess am Dienstag beginnen sollen, der Auftakt wurde jedoch verschoben.

Zu den möglichen Opfern seines mutmaßlich geplanten Anschlags sollen der damalige Bundesjustizminister und heutige Außenminister Heiko Maas (SPD), die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) und eine Menschenrechtsaktivistin gehört haben. Für seinen Plan habe sich A. eine Pistole verschafft, die er im Januar 2017 auf einer Toilette im Flughafen Wien-Schwechat versteckt haben soll.

Zudem soll er Munition und Sprengkörper aus den Beständen der Bundeswehr an sich genommen und unerlaubt weitere Gewehre besessen haben. Darüber hinaus habe sich A. als syrischer Flüchtling ausgegeben, um den Tatverdacht bei späteren Ermittlungen auf Asylbewerber in Deutschland zu lenken. Als angeblicher Flüchtling durchlief er im Dezember 2016 ein reguläres Asylverfahren und erlangte unter seiner Tarnidentität subsidiären Schutzstatus.

A. wurde im Februar 2017 bei dem Versuch, die Pistole aus dem Versteck im Flughafen zu entnehmen, festgenommen und einen Tag später wieder freigelassen. Zwischen April und November 2017 befand er sich erneut in Untersuchungshaft. Seitdem ist er auf freiem Fuß. Bis Mitte August sind zwölf Verhandlungstage angesetzt.

Der Beginn des Prozesses verzögerte sich immer wieder: Der Staatsschutzsenat am Frankfurter OLG entschied im Juni 2018, das Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt nicht zu eröffnen. Nach Ansicht des Senats lag kein ausreichender Verdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Daher sah sich das OLG selbst nicht als zuständig an.

Gegen diesen Beschluss legte die Bundesanwaltschaft Beschwerde ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob den Senatsbeschluss daraufhin im August 2019 auf und ordnete die Aufnahme des Hauptverfahrens vor dem OLG an. Ein früherer Beginn der Hauptverhandlung war nach OLG-Angaben nicht möglich, weil der Senat seit der BGH-Entscheidung stets mit Strafverfahren gegen Angeklagte befasst war, die sich in Untersuchungshaft befanden. Solche Verfahren seien nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorrangig zu bearbeiten.

AFP