ARCHIV - 24.02.2022, Hessen, Frankfurt/Main: Der Angeklagte (l) und mutmaßliche Verfasser der „NSU 2.0“-Drohschreiben sitzt auf der Anklagebank. Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gegen den Angeklagten gefordert. (dpa)
Folgen

Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gegen den Angeklagten Alexander M. gefordert. Verurteilt werden soll er unter anderem wegen Beleidigung und versuchter Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung. Oberstaatsanwalt Sinan Akdoğan warf M. am Montag in seinem Schlussvortrag vor dem Frankfurter Landgericht vor, der Verfasser von insgesamt 81 Drohschreiben zu sein, die per Email, Fax oder SMS an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens gerichtet und mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren. Auch Bombendrohungen gegen Gerichte habe M. versendet.

Staatsanwaltschaft von Täterschaft des Angeklagten überzeugt

Es bestehe kein Zweifel daran, dass M. der Verfasser gewesen sei. Er habe personenbezogene Daten über die Opfer gesammelt und sich dafür unter anderem als Polizist ausgegeben. Es handele sich um einen hochintelligenten Täter, in dessen Wohnung unter anderem Bücher zu „Methoden der Manipulation“ gefunden worden seien. Die Nebenklagevertreterin hingegen kritisierte den Ermittlungsansatz, von einem Einzeltäter auszugehen. Zumindest für das allererste Drohschreiben komme ein Alternativtäter in Betracht. Und auch die Frage der umfangreichen Datenabfragen zu der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız sei aus Sicht der Nebenklage nicht geklärt worden. M. hatte die Vorwürfe in dem Verfahren zurückgewiesen. Der Absender „NSU 2.0“ spielt auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) an.

Vorwurf: Ermittlungen nicht umfangreich

Vor dem eigentlichen Plädoyer wies Akdoğan Vorwürfe zurück, die Ermittler hätten nicht umfangreich ermittelt und weitere mögliche Verbindungen in ihre Untersuchungen einbezogen. Man habe unter Hochdruck gearbeitet, um die „unsägliche und schreckliche Drohserie“ aufzuklären.

Der Vorwurf, dass nicht ausreichend ermittelt worden sei, wurde unter anderem von der Frankfurter Rechtsanwältin und Nebenklägerin Seda Başay-Yıldız erhoben, die ebenfalls bedroht worden war. Sie geht davon aus, dass das erste der Schreiben nicht vom Angeklagten, sondern von einem Frankfurter Polizisten versendet wurde. Akdoğan kritisierte das Verhalten von M. vor Gericht: „Wir haben viel von ihm erduldet. Der Angeklagte hat hier eine Bühne bekommen.“ Teilweise habe er sich aufgeführt wie ein „schlecht erzogenes Kind“ - etwa als er am ersten Prozesstag Medienvertretern grinsend den Mittelfinger entgegengestreckt oder bei der Aussage eines Zeugen mit der Faust auf den Tisch geschlagen habe.

Angeklagter ein Einzeltäter?

Staatsanwalt Akdoğan erklärte, nachdem der Angeklagte in Berlin festgenommen worden war, habe die Drohserie mit der bis dahin verwendeten Mailadresse geendet. In seinem Plädoyer schilderte er, wie die Ermittler auf die Spur des Angeklagten gekommen waren. Auch Inhalt der Drohschreiben und seine Wirkung auf die Empfängerinnen und Empfänger beschrieb er ausführlich. M. habe alleine gehandelt. Gerade angesichts des großen Empfängerkreises und der Befürchtung, auch die Polizei könne involviert gewesen seien, seien die Schreiben stark belastend und teilweise traumatisierend gewesen. Der Anklagevertreter wies darauf hin, dass M. in den Drohschreiben voller rassistischer, menschenverachtender Formulierungen immer wieder Frauen bedroht habe: „Er griff immer wieder explizit Frauen an, eben weil sie Frauen waren.“ Antonia von der Behrens, die Anwältin der als Nebenklägerin auftretenden Başay-Yıldız, sah trotz akribischer Aufklärungsbemühungen des Gerichts immer noch offene Fragen. „Die NSU-Drohserie konnte aufgeklärt werden.“ Es sei hingegen aus Sicht der Nebenklage nicht aufgeklärt worden, wer im August 2018 das erste Drohschreiben an ihre Mandantin verschickt habe und wie M. an die persönlichen Daten gelangt sei. Nur kurz vor dem ersten Drohfax waren im 1. Polizeirevier in der Frankfurter Innenstand insgesamt 17 Angaben zu Başay-Yıldız und ihrer Familie in insgesamt drei Datenbanken abgefragt worden. Es sei nicht nachvollziehbar, dass diese umfangreiche Abfrage aufgrund eines Telefonanrufs eines angeblichen Kollegen erfolgt sei, so die Anwältin. Sie geht von einem Alternativtäter aus - einem Beamten des Reviers, gegen den auch im Zusammenhang mit einer rechtsextremen Chatgruppe Ermittlungen laufen. Als Zeuge im Prozess hatte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

dpa