Symbolbild: Kölner DITIB-Moschee (dpa)
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Ab dem 20. Mai sollen die Moscheen in Deutschland unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. Aufgrund des neuartigen Covid-19 waren die Gebetshäuser geschlossen – Massengebete wurden untersagt. Unter strengen Regeln waren in Moscheen am 9. Mai Gebete wieder erlaubt worden.

Im Rahmen des Normalisierungsprozesses wurde nun beschlossen, ab dem 20. Mai Freitags- und Nachtgebete im Ramadan (Tarawih) sowie alle täglichen Pflichtgebete zu erlauben. Die Entscheidung fiel nach einem Gespräch von Religionsgemeinschaften mit politischen Vertretern.

Hygieneregeln müssen strikt befolgt werden

Der Präsident des türkischen Religionsverbandes (DİTİB) Kazım Türkmen erklärte in einem Schreiben an religiöse Organisationen, alle Gebete könnten wieder in Moscheen verrichtet werden. Allerdings müssten dabei alle festgelegten Regeln eingehalten werden. Besondere Sorgfalt gelte bei dem Freitagsgebet, dem Tarawih- und dem Feiertagsgebet.

Für die Verbände sei es von Vorteil, die Festgebete im Freien abzuhalten oder mit einem Konzept der Registrierung die Teilnahme zu ermöglichen. Sollten die Bedingungen nicht erfüllbar sein, dürften definitiv keine Massengebete abgehalten werden, erklärte Türkmen in seinem Schreiben.

DİTİB-Präsident Türkmen sagte der Nachrichtenagentur Anadolu: „Die Aufregung und das Glück, Moscheen für den kollektiven Gottesdienst zu öffnen, sollten uns niemals den Wert des menschlichen Lebens und die Vorsichtsmaßnahmen vergessen lassen, die getroffen werden sollten.“

Normalisierungsprozess in Deutschland eingeleitet

Nach dem jüngsten Treffen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder wurde beschlossen, den Übergangsprozess zur Normalisierung des sozialen Lebens einzuleiten. In diesem Zusammenhang sollen Moscheen, die aufgrund der Corona-Krise seit Wochen geschlossen waren, ab dem 9. Mai unter bestimmten Auflagen wieder für den Gottesdienst zugänglich sein.

AA