(Symbolbild.) Ein Kind an seinem Smartphone. (dpa)
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Immer mehr Kinder und Jugendliche geraten wegen der Verbreitung von Kinderpornografie ins Visier der Ermittler. „Im letzten Jahr ging das durch die Decke“, sagt Johannes Luff, Sachgebietsleiter der Kriminologischen Forschungsgruppe des bayerischen Landeskriminalamtes (LKA), der Deutschen Presse-Agentur in München.

Die Zahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren stieg seinen Angaben zufolge deutschlandweit um rund 125 Prozent auf 7584. 2018 waren es noch 3316 registrierte Tatverdächtige. „Das wird von Jahr zu Jahr mehr“, sagt Luff. „Bei den Zehnjährigen beginnt es bereits.“

Die Dunkelziffer dürfte noch sehr viel höher liegen. „Meist sind es Zufallsfunde“, so Luff. Wenn Ermittler beispielsweise wegen eines Drogendeliktes Handys von Jugendlichen konfiszieren, finden sie dabei inzwischen immer häufiger Pornobilder und Nacktfotos.

„Diese Entwicklung hat sich bereits seit einigen Jahren abgezeichnet“, sagt der renommierte Cyberkriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger vom Institut für Polizeiwissenschaft der Hochschule der Polizei in Brandenburg, der seit Jahren unter anderem zu dem Phänomen Cybergrooming forscht. „Eine Grunderkenntnis, die wir auch aus anderen Bereichen kennen und sich jetzt immer mehr bei digitalen Risiken zeigt, ist: Minderjährige können nicht nur Opfer, sondern auch Täter werden.“

Viel zu selten werde mit Kindern darüber gesprochen, was sie eigentlich im Netz nicht machen dürfen. „Bisher hat man sich eher darauf konzentriert zu sagen: Pass auf, dass Du kein Opfer wirst. Aber es fällt offenbar schwerer zu sagen: Pass auf, dass Du kein Täter wirst.“

Verbreitungsweg Social Media und Chatgruppen

Das bayerische LKA führt den Anstieg der Zahlen jugendlicher Tatverdächtiger vor allem darauf zurück, dass Smartphones bei Kindern und Jugendlichen immer weiter verbreitet sind. Oft bekämen Schüler solche Bilder in Whatsapp-Chats, manchmal seien es Fotos oder Selfies des gleichaltrigen Freundes oder der Freundin.

Das Strafrecht sei immer noch nicht vollumfänglich dazu in der Lage, auf das zu reagieren, was durch soziale Medien heute möglich und an der Tagesordnung ist, betont Rüdiger. „Vor 20 Jahren konnte man davon ausgehen, dass niemand unbeabsichtigt Kinderpornografie besitzt.“ Heute sei das anders. „Sobald eine 13-Jährige ein pornografisches Medium von sich verschickt und das in irgendeiner Form in einen Klassenchat gerät, kann sich jedes Mitglied in diesem Chat strafbar machen.“

Natürlich gebe es auch „tatsächlich klassische Täter“, sagt Rüdiger. Den 17-Jährigen zum Beispiel, der über das Netz von neun- oder elfjährigen Mädchen Nacktbilder erpresst. Das Bundeskriminalamt (BKA) berichtet etwa von einem Fall aus dem vergangenen Jahr, bei dem die Wohnungen von 21 Tatverdächtigen in elf Bundesländern durchsucht wurden, weil sie kinderpornografische Videodateien über soziale Netzwerke geteilt und verbreitet haben sollen. Die jüngsten Verdächtigen waren gerade 14 Jahre alt.

„Ein Gesamtversagen der Gesellschaft.“


„Aber nicht selten sind es Fälle, die man bei Erwachsenen und unter älteren Jugendlichen eher als Sexting bezeichnen würde, die also auf Gleichberechtigung sexueller Handlungen beruhen“, sagt Rüdiger. Eine strafrechtliche Differenzierung werde da gesellschaftlich immer schwieriger. Und auch wenn die Ermittlungen in solchen Fällen häufig eingestellt würden: „Gegen die Kinder und Jugendlichen wird dann unter Umständen dennoch zunächst wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften ermittelt.“

Das einzige wirklich effektive Mittel gegen das Phänomen ist aus Rüdigers Sicht Medienkompetenz. Da sieht er massive gesellschaftliche Versäumnisse. Es gebe Fälle von Kindern, die Nacktbilder von sich machen und verschicken, von 13-Jährigen, die Penisbilder oder Masturbationsvideos verschicken oder bekommen. „Da weiß man gar nicht, wo man anfangen soll. Das ist aus meiner Sicht ein Gesamtversagen von Eltern, Schule, Politik, der gesamten Gesellschaft.“

dpa