Schweiz, Zürich: Das Logo der FIFA ist außen am Hauptsitz des Weltfußballverbandes zu sehen. (Others)
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Das Landgericht Dortmund hat den Fußball-Weltverband FIFA zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 150 000 Euro verpflichtet. Hintergrund ist ein Rechtsstreit um geplante Beschränkungen für Spielervermittler im Rahmen der Football Agent Regulations

(FFAR). Dazu hatte das Gericht im Mai ein Urteil zugunsten der Vermittler verhängt, in dem es eine von der FIFA geforderte Unterwerfungserklärung untersagte.

Auch der Deutsche Fußball-Bund war vom Landgericht Dortmund im Zusammenhang mit Spielervermittler-Regelungen kürzlich zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in gleicher Höhe verpflichtet worden. Der DFB hatte Rechtsmittel gegen den Beschluss angekündigt.

Das Dortmunder Gericht entschied, dass die FIFA-Regeln wettbewerbswidrige Beschränkungen enthalten. Es berief sich dabei auf Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Das neue FIFA-Gesetz beschränkt die Vermittler auf 3 Prozent des vertraglich vereinbarten Gehalts eines Spielers, wenn dieser einen Spieler oder einen Käufer vertritt.

TRT Deutsch und Agenturen