Archivbild. 13.03.2024, Schleswig-Holstein, Neumünster: Blick auf das Jobcenter Neumünster. / Photo: DPA (dpa)
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In der Debatte um die Bürgergeld-Pläne der CDU hält Stefan Graaf, Sprecher der Jobcenter in Nordrhein-Westfalen, den Begriff der „Totalverweigerer“ für „überstrapaziert“. „Wir reden da wirklich über extreme Einzelfälle, die sich so im Ein-, Zwei-Prozent-Bereich bewegen. Das zeigt uns auch, dass die Debattenbeiträge um das Bürgergeld oft ein sehr verengtes und teilweise auch unzutreffendes Bild wiedergeben, weil sie sich an Extremfällen orientieren und nicht an der Allgemeinheit der von uns betreuten Menschen“, sagte Graaf am Dienstag auf WDR 5.

Die CDU hatte am Montag ihre Vorstellungen für einen radikalen Umbau des Bürgergelds zu einer „Neuen Grundsicherung“ mit verbindlicheren Anforderungen und Sanktionen vorgestellt. Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine „ihm zumutbare Arbeit ab, soll künftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist“, heißt es im Parteibeschluss.

Oft werde die Vielschichtigkeit der Problemlagen bei Bürgergeld-Beziehern verkannt, sagte Graaf, der auch Geschäftsführer des Jobcenters der Städteregion Aachen ist. „Anders als oft behauptet wollen die meisten Menschen arbeiten und sich aus- beziehungsweise fortbilden. Und anders als auch oft dargestellt haben wir im nennenswerten Umfang keine Menschen zu verzeichnen, die ihre Arbeit kündigen, um das ach so angeblich angenehme Bürgergeld zu erhalten. Fakt ist, dass auch seit der Einführung des Bürgergelds die Zahl der Übergänge der Menschen aus der Beschäftigung in den Leistungsbezug im Jahr 2023 nicht gestiegen ist.“

Zu dem Argument, dass der Abstand zwischen dem Bürgergeld und den Bezügen im Niedriglohnsektor zu gering sei, sagte Graaf, es sei immer die Frage, ob das Existenzminimum zu hoch angesetzt sei oder die Löhne zu gering seien. „Ein Alleinstehender bekommt im Moment 563 Euro. Da sind circa 196 Euro für Nahrungsmittel, Getränke drin, da sind 46 Euro für Bekleidung und Schuhe drin, da kann jeder für sich beurteilen: Ist das zu viel, ist das zu wenig?“ Die Politik habe hier auch nur einen begrenzten Entscheidungsspielraum, weil das Bundesverfassungsgericht klare Regelungen getroffen habe, die das Existenzminimum festlegten.

Als „sehr überlegenswert“ bezeichnete er dagegen den Vorschlag der CDU, dass Menschen, die etwa Termine für Beratungsgespräche im Jobcenter nicht wahrnähmen, stärker sanktioniert werden sollten. „Das gehört zur Ehrlichkeit dazu: Es gibt im Moment auch eine Reihe von Menschen, die einfach die zehn Prozent Leistungsminderung, die es gibt bei Termin-Untreue, hinnehmen, und da arbeiten wir mit einem stumpfen Schwert.“

dpa