Archivbild: Gericht (dpa)
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Ein 64 Jahre alter Mann aus Dresden muss sich wegen Hasskommentaren im Netz unter anderem gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verantworten. Wie die Staatsanwaltschaft Dresden und die Sonderkommission Rechtsextremismus der sächsischen Polizei am Dienstag mitteilten, wurde die Wohnung des Mannes im Stadtteil Leuben am Dienstag durchsucht.

Bei einer Vernehmung während des Einsatzes habe der Beschuldigte die Straftaten eingeräumt. Die Hasspostings seien im Januar 2020 bei Facebook veröffentlicht worden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dresden wird dem Mann zum einen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Das kann mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden. Daneben geht es um eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten, worauf eine Haftstrafe bis fünf Jahre oder eine Geldstrafe steht. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden unter anderem ein PC, Mobiltelefone sowie Speichermedien beschlagnahmt.

BKA-Chef erwartet hunderttausende Meldungen

Indes rechnet der Chef des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, aufgrund der Pläne der Bundesregierung für ein schärferes Vorgehen gegen Hassbotschaften im Internet mit Hunderttausenden Meldungen. „Wir rechnen mit Fallzahlen im sechsstelligen Bereich“, sagte er dem „Tagesspiegel“ (Montag). „Aber das erschreckt uns nicht“.

Die Bundesregierung hatte im Februar beschlossen, dass soziale Medien Hasspostings melden müssen, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Das BKA soll diese Hinweise entgegennehmen und prüfen, ob Straftaten zu erkennen sind.

Bei einem Fall in der vergangenen Woche war ein YouTuber trotz Hasskommentare gegen die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli freigesprochen worden. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Donnerstag. Er hatte die SPD-Politikerin als „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische Sprechpuppe“ beleidigt.

TRT Deutsch und Agenturen