15.12.2020, Bayern, München: Passanten gehen am letzten Tag vor dem Lockdown in der Innenstadt durch die Fußgängerzone. (dpa)
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In ganz Deutschland hat der harte Lockdown begonnen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Von diesem Mittwoch an gelten vorerst bis zum 10. Januar entsprechende Verordnungen in den Bundesländern. Einzelhandelsgeschäfte müssen schließen, Ausnahmen gelten nur für Läden, die den täglichen Bedarf decken. Schulen bleiben grundsätzlich zu oder die Präsenzpflicht ist ausgesetzt. Auch Friseurgeschäfte und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege dürfen nicht mehr öffnen.
Mit den harten Einschränkungen wollen Bund und Länder erreichen, dass die Welle der Neuansteckungen in Deutschland gebrochen wird. Ziel ist es, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche auf maximal 50 zu bringen, um die Kontaktnachverfolgung wieder möglich zu machen. Am Dienstag lag diese sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 173,7. Mit der Senkung des Werts soll auch verhindert werden, dass die Kliniken überlastet werden, insbesondere die Intensivstationen.
Private Treffen sind vorerst weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt. Es dürfen höchstens fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Nur vom 24. bis 26. Dezember gilt eine Sonderregelung. „Im engsten Familienkreis können Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen (zzgl. Kinder bis 14 Jahre) möglich sein, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahre bedeutet“, schreibt die Bundesregierung auf ihrer Webseite.
Die genaue Ausgestaltung ist aber wie immer Sache der Bundesländer, die das entsprechend in ihren jeweiligen Corona-Verordnungen regeln. Generell gilt: Die Schulen sind geschlossen oder die Präsenzpflicht ist ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Kitas bleiben ebenfalls geschlossen. Eine Notfallbetreuung ist möglich. Im Einzelhandel gelten Ausnahmen etwa für Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Poststellen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich am Sonntag angesichts der schnell steigenden Infektionszahlen mit den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer auf diese drastischen Schritte verständigt. Sie sind zunächst bis zum 10. Januar befristet. Am 5. Januar wollen Bund und Länder gemeinsam eine Bestandsaufnahme machen und über die weitere Marschroute beraten.

952 Corona-Todesfälle binnen 24 Stunden verzeichnet

Die Zahl der verzeichneten Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus ist indes sprunghaft gestiegen und hat einen neuen Höchststand erreicht. Binnen eines Tages übermittelten die deutschen Gesundheitsämter dem Robert Koch-Institut (RKI) 952 neue Todesfälle, wie aus den RKI-Zahlen vom Mittwochmorgen hervorgeht. Außerdem sind 27.728 Neuinfektionen verzeichnet worden. Allerdings waren in den Daten von Dienstag keine Zahlen aus Sachsen enthalten gewesen, weswegen in den neuen Zahlen auch Nachmeldungen enthalten sein könnten, wie es hieß. Vergangenen Mittwoch (9.12.) waren 20.815 Neuinfektionen und 590 Todesfälle gemeldet worden. Die bisherigen Höchstwerte von 29 875 gemeldeten Fällen und 598 Toten waren am Freitag erreicht worden.
In der Tendenz war die Zahl der täglichen Todesfälle zuletzt nach oben gegangen, was nach dem steilen Anstieg bei den Neuinfektionen auch erwartet wurde. Am Dienstag lag die Zahl der neu gemeldeten Todesfälle bei 500 und somit auch ohne die fehlenden sächsischen Daten beim bis dahin dritthöchsten Wert seit Beginn der Pandemie. Die Gesamtzahl der Menschen, die an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Sars-CoV-2 gestorben sind, stieg bis Mittwoch auf 23 427.

dpa