AfD/ Photo: DPA (dpa)
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Der Bundestag sollte aus Sicht des Parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen, Till Steffen, über ein AfD-Verbot diskutieren - aber erst, wenn das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster um die Einstufung der AfD als extremistischer Verdachtsfall abgeschlossen ist. „Nach dem Urteil sollten wir eine Debatte im Bundestag über einen AfD-Verbotsantrag führen und weitere Vorbereitungen treffen“, sagte der frühere Hamburger Justizsenator dem Nachrichtenportal t-online. „Der Antrag kann sich nicht allein auf die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes stützen, sondern braucht noch eigene juristische Begutachtungen, die angestoßen werden müssten.“

Steffen wies Bedenken zurück, Bemühungen um ein Parteiverbot könnten vor den Landtagswahlen im Herbst unklug sein. „Das sollte kein Kriterium sein“, sagte er. „Entscheidend muss sein, ob man einen Antrag gut begründet stellen kann.“ Er fügte an: „Es gibt allein in den vergangenen Wochen eine Reihe von Meldungen, die eine Verfassungsfeindlichkeit der AfD nahelegen.“ Vor einigen Monaten habe er noch die Hoffnung gehabt, dass sich die AfD mäßigen könnte. „Jetzt sieht man: Sie haben sich für die Radikalisierung entschieden.“

Wann es in Münster ein Urteil gibt, ist noch offen. Die AfD-Anwälte hatten zuletzt noch einmal 457 neue Beweisanträge eingereicht. Derzeit sind Verhandlungstage bis zu den Sommerferien terminiert.

Ein Verbotsantrag könnte von Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat gestellt werden - entscheiden müsste dann das Bundesverfassungsgericht.

dpa