Archivbild: Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) (dpa)
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Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat am Dienstag eine Revision der Staatsanwaltschaft München gegen das Zeigen der Fahne der Terrormiliz PKK/YPG zurückgewiesen und den angeklagten Kemal Göktepe freigesprochen. Dieser hatte 2018 bei einer Demonstration für die PKK/YPG-Annexion und gegen die türkische Intervention demonstriert. Dabei zeigte der Mann eine Fahne der YPJ, der sogenannten Fraueneinheiten der Terrormiliz YPG.

Die Münchner Staatsanwaltschaft ahndete die Tat wegen eines Verstoßes gegen Paragraph 20 des Vereinsgesetzes. Göktepe sollte wegen des öffentlichen Zeigens eines PKK-Symbols eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro zahlen. Das Symbol sei von der YPG „vereinnahmt“ und als Symbol der Terrororganisation PKK zu betrachten, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Der Mann weigerte sich, das Urteil anzuerkennen, woraufhin es zu einem Prozess kam. Ein Münchner Amtsgericht sprach Göktepe 2019 frei, wogegen die Staatsanwaltschaft in Revision ging.

Landesgericht: YPJ-Fahne hat keinen PKK-Bezug

Nun hat das BayObLG die Revision in letzter Instanz zurückgewiesen. Die Fahne der sogenannten Frauenverteidigungseinheiten sei rechtlich nicht als Symbol der verbotenen PKK einzuordnen. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass eine Vereinnahmung nicht ausreiche. Das „klassische Symbol“ der PKK sei die rote Fahne mit einem fünfzackigen Stern mit Hammer und Sichel. Zudem sei die YPJ „weder als Teil, noch als Ersatzorganisation der PKK in Deutschland verboten“ und deshalb nicht mit der Terrororganisation PKK gleichzusetzen.

Da die Symbole der YPJ nicht immer der PKK zuzurechnen seien, müsse die Strafbarkeit von Fall zu Fall überprüft werden. Laut dem Gerichtsurteil hat in diesem Fall das Zeigen der YPJ-Fahne durch Göktepe keinen PKK-Bezug.

Die PKK hat in ihrer seit über 40 Jahren andauernden Terrorkampagne 40.000 Menschen getötet, darunter Frauen und Kinder. Sie wird von der Türkei, der EU und den USA als Terrororganisation eingestuft. Der Anführer Abdullah Öcalan ist seit 1999 inhaftiert.

Die YPG und PKK teilen sich Personal und Kader, kämpfen gemeinsam und bezeichnen Öcalan als ihren Anführer. Die YPJ ist die sogenannte Fraueneinheit der YPG.

TRT Deutsch