Archivbild. Die Deutsche Welle steht seit langem in der Kritik wegen ihrer einseitigen Berichterstattung über den israelisch-palästinensischen Konflikt. / Photo: Reuters Archive (Reuters Archive)
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Das Berliner Arbeitsgericht hat die Kündigung einer Journalistin der Deutschen Welle wegen des Vorwurfs antisemitischer Äußerungen für unwirksam erklärt. Der Kündigungsschutzklage sei stattgegeben worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Mit der bereits Anfang September getroffenen Entscheidung wurde der Sender zur Weiterbeschäftigung von Farah Maraqa verurteilt. Die Deutsche Welle hatte die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung damit begründet, dass sich die Journalistin mehrfach israelfeindlich und antisemitisch in anderen Medien geäußert habe. Dies widerspreche den Grundsätzen des Senders, wie sie ausdrücklich in Guidelines und Positionspapieren festgehalten seien.

Gegen ihre Entlassung klagte Maraqa mit Erfolg. Antisemitische Äußerungen können laut Gericht ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Auch wenn diese nicht im Rahmen der Arbeit für den Sender getätigt werden, können dadurch Loyalitätspflichten verletzt werden.

Dies gelte jedoch nicht für vor Bestehen des Arbeitsverhältnisses getätigte Äußerungen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Da die Redakteurin sich in einer Erklärung von früheren Äußerungen distanziert habe und keine Abmahnung vorliege, sei die Weiterbeschäftigung „in Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar“. Es könne zudem keine negative Prognose auf ein künftig zu erwartendes Fehlverhalten gestellt werden. Weiter sei für die außerordentliche Kündigung die Frist von zwei Wochen ab Kenntnis der maßgeblichen Umstände nicht eingehalten worden. Die Deutsche Welle legte den Angaben zufolge gegen das Urteil bereits Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ein. Maraqas Kollegin gewann ebenfalls Rechtsstreit mit DW Die DW hatte nach einer zweimonatigen internen Untersuchung zu Antisemitismusvorwürfen mehrere Journalisten aus ihrer arabischen Redaktion entlassen. Eine separate Untersuchung von der Menschenrechtsorganisation Euro-Med Monitor kam jedoch zu einem anderen Ergebnis. Die betroffenen Artikel sollen aus dem Zusammenhang gerissen worden sein. Zudem seien bei der Untersuchung der DW stellenweise pro-israelische Ansichten bevorzugt worden. Im Juli gewann bereits Maraqas Kollegin Maram Salem den Rechtsstreit mit der DW. Die DW wird seit langem für ihre einseitige Berichterstattung über den Nahost-Konflikt kritisiert. Die Leitung argumentiert jedoch, dass Deutschland aufgrund der Nazi-Verbrechen an den Juden eine besondere Verantwortung trage.

TRT Deutsch und Agenturen