Der „Flixtrain“ fährt in den Hamburger Hauptbahnhof ein. (dpa)
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Der Fernbus-Anbieter Flixbus stellt aufgrund der neuen Corona-Kontaktbeschränkungen seinen Betrieb in Deutschland, Österreich und der Schweiz ab 3. November vorübergehend ein. Auch das Fernbahn-Unternehmen Flixtrain wird von Dienstag an vorläufig nicht mehr fahren, wie das Unternehmen Flixmobility am Freitag mitteilte.

Wenn es die Situation erlaube, wolle Flixbus den Betrieb bis zu den Feiertagen wieder aufnehmen. „Auch Flixtrain wird, sobald es möglich und sinnvoll ist, wieder fahren.“ Mitgründer und Geschäftsführer André Schwämmlein sagte, diese Entscheidung falle nicht leicht. „Schließlich sind unsere Verkehrsträger auch in Zeiten von Corona zwei der sichersten Verkehrsmittel überhaupt.“ Dennoch müsse man auf die derzeitige Lage reagieren.

Schon im Frühjahr hatte das Unternehmen angesichts der Corona-Auflagen vorübergehend keine Fahrten mehr angeboten. „Im Sommer konnten wir dann wieder etwa die Hälfte unseres Netzes bedienen. Wir folgen dabei sehr stark der Nachfrage“, sagte Schwämmlein der „Welt am Sonntag“. Schon im Oktober habe man aber wieder „eine gebremste Reiselust“ gesehen. „Im Moment liegen wir etwa bei 30 Prozent, werden aber wieder komplett reduzieren, weil der politische Wunsch ist, dass man nicht reist“.

Im Zugverkehr hätte Flixtrain nach Angaben des Unternehmens gerne einen Minimalbetrieb aufrechterhalten. „Aus wirtschaftlichen Gründen ist das leider nicht möglich.“ Die Deutsche Bahn AG hingegen halte den Betrieb weitestgehend ohne Einschränkungen aufrecht. Obwohl aus Sicht von Flixmobility der EU-rechtliche Rahmen gegeben wäre, als Soforthilfe etwa die Trassengebühren zu erlassen oder zu senken, gebe es seitens der Bundesregierung keine Bestrebungen dieser Art.

„Leider verpasst die Bundesregierung hier erneut eine Chance, den privaten Mobilitätssektor in der Krise zu unterstützen“, kritisierte Schwämmlein. Es werde geprüft, „ob wir uns mit Investitionen in Flixtrain nach der Pandemie verstärkt auf andere Märkte konzentrieren, in denen private Anbieter einem fairen Wettbewerb ausgesetzt sind“.

dpa