Düsseldorf: Haftstrafen in einem Prozess um illegales Hawala-Banking (Symbolbild) (dpa)
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Im Zusammenhang mit illegalem Hawala-Banking hat das Landgericht Düsseldorf fünf Männer zu Haftstrafen verurteilt. Wegen unerlaubt erbrachter Zahlungsdienste und der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung müssen die Angeklagten für bis zu vier Jahren und zwei Monate in Haft, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Für drei von ihnen sei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden.

Nach 27 Verhandlungstagen gelangte die Kammer zu der Überzeugung, dass die Männer zwischen März 2018 und November 2019 mehr als 500 Überweisungen zwischen Deutschland und der Türkei vorgenommen hatten. Dabei sollen sie als Mitglieder einer internationalen Organisation Gelder in Höhe von 170 Millionen Euro an der Finanzaufsicht vorbeibewegt haben.

„Hohe kriminelle Energie“

Strafmildernd wertete die Kammer umfassende Geständnisse aller Angeklagten. Vier der Beschuldigten waren zudem nicht vorbestraft. Strafschärfend wertete das Gericht hingegen die „hohe kriminelle Energie“ der Angeklagten, die dazu geführt habe, dass die Männer mehr als 170 Millionen Euro an der Bankenaufsicht vorbeischmuggeln konnten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Beim informellen, anonymen Hawala-Banking zahlen Kunden Geld an einem Ort ein und erhalten es an einem anderen Ort abzüglich einer Provision zurück. Eine faktische Bargeldbewegung findet jedoch nicht statt. Stattdessen rechnen die Betreiber der „Töpfe“ ihre gegenseitigen Forderungen auf und gleichen die Fehlbeträge aus. Das Hawala-System basiert somit auf dem Vertrauen darauf, dass der Wert der eingezahlten Gelder an der vereinbarten Stelle wieder ausgezahlt wird.

AFP