Symbolbild: Justitia / Foto: DPA (dpa)
Folgen

Wegen ihres Kopftuchs ist eine ehrenamtliche Richterin aus Düsseldorf suspendiert worden. Darüber berichtete „IslamiQ“ am Freitag mit Verweis auf einen Beschluss der 38. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28. November.

In dem Beschluss hieße es, die Richterin würde „aus religiösen Gründen ein Kopftuch“ tragen und „dieses auch während einer gerichtlichen Verhandlung nicht abnehmen“. Aus diesem Grund dürfe sie nicht als ehrenamtliche Richterin fungieren. Auch eine alternative Kopfbedeckung würde die Suspendierung nicht rückgängig machen. „Maßgeblich ist, dass auch dann die Kopfverschleierung allein aufgrund der religiösen Anschauung erfolgen würde“, zitierte „IslamiQ“ den Beschluss.

Skandal um Richterin aus „Reichsbürger“-Szene Während auf der einen Seite die Kopftuch-Debatte in der Justiz nicht abreißt, sorgt auf der anderen Seite der Fall von Birgit Malsack-Winkemann bundesweit für Aufsehen. Die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Berliner Richterin wurde am Mittwoch bei einer der größten Razzien in der Geschichte der Bundesrepublik festgenommen. Sie steht im Verdacht, mit dutzenden „Reichsbürgern“ ein mutmaßliches Terror-Netzwerk gegründet und den Umsturz des Staatsapparats geplant zu haben. Die Festnahme der Richterin löste unter anderem eine Debatte um die Sicherheit des Bundestags aus. Als ehemalige Abgeordnete hatte Malsack-Winkemann Zugang zu den Räumlichkeiten des Bundestags.

TRT Deutsch