20.04.2018, Bremen: Das Gebäude der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf). (dpa)
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Rund drei Jahre nach Beginn der Ermittlungen wegen vermeintlicher Unregelmäßigkeiten in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) läuft das Verfahren gegen die damalige Leiterin der Behörde immer noch. Es gebe zwar noch keinen konkreten Termin für die Eröffnung der Hauptverhandlung, teilte ein Sprecher des Bremer Landgerichts auf Anfrage mit. Der Prozess solle aber im ersten Halbjahr beginnen.
Verantworten müssen sich die frühere Leiterin der Außenstelle und ein Rechtsanwalt. Gegen einen dritten Beschuldigten - ebenfalls ein Rechtsanwalt - wird das Hauptverfahren dagegen nicht eröffnet, wie das Gericht im November entschieden hatte.
Nach Überprüfung der unter der damaligen Leiterin ausgestellten positiven Asylbescheide hatte das Bamf für einige Ausländer den Schutzstatus zurückgenommen oder widerrufen. Diese Entscheidungen hatten allerdings nicht in allen Fällen vor Gericht Bestand. Ob Rücküberstellungen von Asylbewerbern in die für ihre Verfahren zuständigen EU-Länder nicht erfolgten, weil diese sogenannten Dublin-Fälle bewusst oder wegen Arbeitsüberlastung zu spät bearbeitet wurden, war laut Innenministerium nicht Teil der Prüfung.
Die ehemalige Leiterin stehe weiterhin in einem Beamtenverhältnis, sei aber von der Arbeit freigestellt, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. „Das Bundesamt hat ausschließlich die disziplinarrechtlichen Aspekte zu beurteilen. Dies kann erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens erfolgen“, sagte Bamf-Präsident Hans-Eckhard Sommer.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Juni 2018 Bamf-Präsidentin Jutta Cordt von ihren Aufgaben entbunden. Er berief Sommer auf den Posten, der zuvor im bayerischen Innenministerium beschäftigt gewesen war. Sommer hatte im September 2018 im Innenausschuss des Bundestages gesagt, dass das Ausmaß der Verfehlungen in Bremen „nicht ganz so groß war, wie zunächst im Raum stand“. Das sei aber „kein Grund, die Vorfälle klein zu reden“.
Schon vor der Affäre in Bremen war aufgefallen, dass sich die Anerkennungsquoten für Asylsuchende von Bundesland zu Bundesland stark unterscheiden. In Bremen war sie besonders hoch. Eine Untersuchung der Universität Konstanz kam zu dem Schluss, Bamf-Mitarbeiter nähmen in ihren Entscheidungen Rücksicht auf „wahrgenommene Befindlichkeiten“ des Bundeslandes, in dem ihr jeweiliges Entscheidungszentrum liegt.

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dpa