Brandenburg: Keine Rente für Reichsbürger mit Fantasieausweis / Photo: DPA (dpa)
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Ein brandenburgischer Reichsbürger mit Fantasieausweis muss vorerst auf seine Rente verzichten. Es sei nicht zu beanstanden, wenn die Identität eines Zahlungsempfängers „anhand eines gültigen Ausweispapiers eines tatsächlich existierenden Staates überprüft“ werde, entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einem am Dienstag in Potsdam veröffentlichten Urteil. Rentenleistungen seien personengebundene Ansprüche und müssten nicht voraussetzungslos ausgezahlt werden. (AZ:. L 22 R 571/23 B ER)

Der 65-Jährige aus dem Landkreis Dahme-Spreewald habe es selbst in der Hand, durch Vorlage eines gültigen Personaldokuments kurzfristig für eine Wiederaufnahme der Rentenzahlungen zu sorgen, betonte das Gericht. Der Mann wollte den Angaben zufolge durchsetzen, dass seine Rente ohne gültige Personaldokumente und ohne Bankkonto gebührenfrei in bar ausgezahlt wird.

Er vertrete die Auffassung, Staatsangehöriger eines „Freistaats Preußen“ und kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes zu sein, hieß es. Von einer sogenannten „administrativen Regierung Freistaat Preußen“ habe er ein Schriftstück mit der Bezeichnung „Staatsangehörigkeitsausweis zur Benutzung im Inland“ erhalten und bei einer Sparkasse erfolglos versucht, mit dem fiktiven Papier ein sogenanntes Basiskonto einzurichten.

Die zuständige Meldebehörde habe im Sommer zudem abgelehnt, dem Rentner einen Personalausweis mit eingetragener Staatsangehörigkeit „Freistaat Preußen“ auszustellen, hieß es weiter. Er habe deshalb eine Barauszahlung der Rente beantragt. Dies sei jedoch ohne gültige Papiere nicht möglich.

Laut Bundesverfassungsschutz sind bundesweit rund 23.000 Personen der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zuzurechnen.

TRT Deutsch und Agenturen