Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe (AFP)
Folgen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine Anhörungsrüge der Rechtsterroristin Beate Zschäpe gegen die jüngst erfolgte Bestätigung des Mordurteils durch den BGH verworfen. Die Rüge sei unbegründet, teilte der BGH am Donnerstag mit. Das Erheben einer Anhörungsrüge ist Voraussetzung für eine Beschwerde am Bundesverfassungsgericht, die Zschäpe ebenfalls eingelegt hatte. (Az. 3 StR 441/20)

Revision durch BGH im August verworfen Die rechtsextreme Zelle Nationalsozialistischer Hintergrund (NSU), der Zschäpe angehörte, hatte zehn Menschen ermordet sowie zwei Bombenanschläge und mehrere Raubüberfälle begangen. 2018 wurde Zschäpe vom Oberlandesgericht München unter anderem wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihre Revision dagegen verwarf der BGH im August dieses Jahres. Gegen diese BGH-Entscheidung geht Zschäpe nun vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Ihre Verfassungsbeschwerde sei am 20. September erhoben worden, bestätigte ein Gerichtssprecher. Zuerst hatte der „Spiegel“ darüber berichtet. Senat verneint die Ansicht über Rechtsprechungsänderung In der Anhörungsrüge machte Zschäpe laut BGH vor allem geltend, dass die vom dritten Strafsenat gegebene Begründung für ihre NSU-Mittäterschaft von derjenigen im Urteil des Oberlandesgerichts abweiche. Der Senat habe seine Rechtsprechung zur Mittäterschaft geändert, und Zschäpe hätte die Möglichkeit bekommen müssen, auf diese Auffassung einzugehen, argumentierte sie. Der Senat verneinte allerdings, dass er seine Rechtsprechung überhaupt geändert habe. Auch habe Zschäpe im Revisionsverfahren „umfangreich“ zur Frage einer Mittäterschaft vortragen können. Die Anhörungsrüge wurde bereits Ende August gestellt und Ende September verworfen, aber erst am Donnerstag veröffentlicht.

AFP