In über 100 Verfahren wurde auf persönliche Daten aus der Corona-Kontakterfassung zurückgegriffen.  (dpa)
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Staatsanwaltschaften und Polizei haben einem Bericht zufolge seit 2020 in mehr als 100 Ermittlungsverfahren bundesweit auf persönliche Daten aus der Corona-Kontakterfassung zurückgegriffen. Das geht aus einer Umfrage des ZDF-Nachrichtenportals „heute.de“ unter allen Staatsanwaltschaften und Landesdatenschutzbeauftragten hervor. In mindestens fünf Fällen wurden die Daten verwendet, obwohl dem Bericht zufolge das Infektionsschutzgesetz dies zu dem Zeitpunkt nicht zuließ.
Die Staatsanwaltschaft Mainz wertete zum Beispiel die Daten von 21 Personen aus der Luca-App aus, um Zeugen eines Treppensturzes in einer Gaststätte zu finden. Im Sommer 2021 prüfte die Polizei nach Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz die Papierliste eines Gastwirts, um einem Dieb auf die Spur zu kommen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte dem ZDF mit, die Polizei habe im Juli 2021 die Gästeliste einer Veranstaltung wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts ausgewertet.
Ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten kritisierte dem Bericht zufolge Regelungen, nach denen in den meisten Bundesländern die Corona-Warn-App des Bundes nicht als Alternative zur Luca-App erlaubt sei: „Mit dem Check-In der Corona-Warn-App steht eine Lösung bereit, bei der aufgrund des dezentralen Ansatzes eine unerlaubte Datenabfrage nicht möglich ist.“ Patrick Hennig, Geschäftsführer des Betreibers der Luca-App - der Firma culture4life - sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass der Großteil der Ermittlungen sich jedoch auf Kontakterfassung in Papierform beziehe.

dpa