Symbolbild: Corona-Impfung / Foto: DPA (dpa)
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Nach Hunderten mutmaßlich falschen Corona-Impfungen muss sich von Dienstag (9.00 Uhr) an ein Hausarzt vor dem Augsburger Landgericht verantworten. Der 73 Jahre alte Mediziner aus Wemding (Landkreis Donau-Ries) soll im Jahr 2021 bei 176 Patienten Scheinimpfungen vorgenommen haben. Den Impfstoff soll der Mann entsorgt und den Impfwilligen nur leere Spritzen ins Gesäß gestochen haben. Die Staatsanwaltschaft geht von 314 manipulierten Erst- und Zweitimpfungen aus. Der Verteidiger gab im Vorfeld des Prozesses keine Stellungnahme zu der Anklage ab.

Daneben soll die Praxis des Angeklagten bei impfkritischen Bürgern als Anlaufstelle bekannt gewesen sein, um Bescheinigungen ohne echte Impfung zu erhalten. Der Allgemeinarzt soll laut Anklage in mindestens 49 Fällen solche nicht vorgenommenen Impfungen bescheinigt haben. In der Szene soll dies als „Schonimpfung“ bekannt gewesen sein.

Tatsächlich gab es nach den Ermittlungen eine noch größere Zahl von Patienten, die diese Scheinimpfung bewusst in Anspruch genommen haben. Denn parallel zu den Ermittlungen gegen den Hausarzt liefen auch zahlreiche weitere Strafermittlungen gegen Patienten.

Diese Prozesse fanden bereits am Amtsgericht in Nördlingen statt. Nach Angaben des dortigen Gerichts wurden rund 80 Verfahren mit etwa 100 Angeklagten verhandelt. Im Regelfall endeten die Verhandlungen mit Geldstrafen, es hat laut einer Gerichtssprecherin nur wenige Freisprüche gegeben.

Gegen den Mediziner wurde bereits ein vorläufiges Berufsverbot verhängt. In dem Prozess wird überprüft werden, ob dies dauerhaft angeordnet werden soll. Die Strafkammer hat 23 weitere Verhandlungstage geplant. Ein Urteil wird im November erwartet.

Im niedersächsischen Landkreis Friesland hatte während der Pandemie eine Krankenschwester ebenfalls Impfungen manipuliert. Sie hatte Spritzen mit Kochsalzlösung aufgezogen, weil sie nach eigener Aussage eine Ampulle Impfstoff zerbrochen hatte. Sechs Patienten bekamen so wirkungslose Impfungen, die Schwester bekam eine Bewährungsstrafe.

dpa