Alice Weidel (l), Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, und Tino Chrupalla, Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion, äußern sich im Deutschen Bundestag zum Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall. / Foto: DPA (dpa)
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Die AfD-Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla haben nach dem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zur Einstufung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall das Verfahren als politisch motiviert kritisiert und eine Unabhängigkeit des Gerichts angezweifelt.

Man müsse den Zeitpunkt des Verfahrens und der Urteilsbekanntgabe berücksichtigen, sagte AfD-Chef Tino Chrupalla am Montag vor Journalisten in Berlin. „Wir befinden uns mitten im Europawahlkampf, auch das zeigt, dass hier eine politische Motivation dahintersteckt, ganz klar.“ Auf die Nachfrage eines Journalisten, ob das Gericht in Münster politisch unabhängig handele, sagte Chrupalla, „wenn natürlich Beweisanträge einfach so vom Tisch gewischt werden, kann durchaus Zweifel bestehen“.

Weidel verteidigte Äußerungen von führenden Parteivertretern, wie etwa dem sachsen-anhaltischen AfD-Landeschef und Bundesvorstandsmitglied Martin Reichardt. Dieser hatte bei X nach dem Urteil von „dem Establishment hörige(n) Richter(n)“ gesprochen. Sie würde diese Worte nicht wählen, könne den Frust aber verstehen, sagte Weidel. Das Establishment seien gewisse Institutionen in diesem Staate. „Dazu gehören die Gerichte, dazu gehört der Bundesverfassungsschutz“, aber auch die Medien würden dazu missbraucht, die AfD strukturell vom Parteienwettbewerb auszuschließen.

Weidel kritisiert Gericht

Man habe in Münster eine Aneinanderreihung von Formfehlern gesehen, sagte Weidel und bemängelte die Ablehnung Hunderter Beweisanträge der AfD durch das Gericht. „Und dementsprechend ist das Urteil für uns so nicht akzeptabel, und wir werden uns die nächsten Schritte sehr genau überlegen, aber wir werden uns dann wohl in Leipzig wiedersehen.“

Das Gericht in Münster hatte in seinem Urteil keine Revision zugelassen. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

Weidel wiederholte ihren Vorwurf, der Verfassungsschutz sei keine unabhängige Behörde. „Hier wird eine Behörde missbraucht, um in den Parteienwettbewerb einzugreifen und die AfD strukturell zu benachteiligen. Das ist selbst verfassungswidrig und verstößt gegen unser Grundgesetz.“ Chrupalla sagte, bei der AfD sei programmatisch nichts zu finden, was verfassungsfeindlich sei. Einzelmeinungen könnten nicht in Gänze der Partei zugeordnet werden.

dpa