Schweiz: Hitlergruß eines Thurgauer Leutnants beschäftigt Richter (Symbolbild) (dpa)
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Ein 28-Jähriger aus dem schweizerischen Kanton Thurgau zeigte während eines Einsatzes des Armeeverbandes Swisscoy den Hitlergruß. Am Abend des 4. November 2017 soll der Offizier in der Brandhüsli-Bar im Feldlager Prizren im Kosovo mit Soldaten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Schlagerparty gefeiert haben. In angetrunkenem Zustand hob der Leutnant dabei den Arm und schrie „Heil Hitler!“ sowie „Sieg Heil!“, berichtet das Schweizer Nachrichtenportal „Blick“.

Absicht des Werbens nicht nachweisbar

Die Militärjustiz habe den Thurgauer Offizier in weiterer Folge wegen Rassendiskriminierung angeklagt. Nur wegen Trunkenheit im Dienst verurteilte daraufhin das Militärgericht St. Gallen den Swisscoy-Offizier. Im Anklagepunkt der Rassendiskriminierung wurde er jedoch freigesprochen. Nur ein Jahr später stützte das militärische Appellationsgericht das Urteil. Es sei nicht klar, ob der Offizier mit den Nazigesten Dritte „werbend beeinflussen wollte“.

Damit hat sich die Militärjustiz an die Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts gehalten: Dieser zufolge sei der Hitlergruß in der Schweiz nur dann verboten, wenn der Absender damit für den Nationalsozialismus werben will. Wer mit der Geste bloß „seine Gesinnung kundtun“ möchte, bleibe ungestraft.

Vier Jahre später gab das Kassationsgericht nun den Strafverfolgern der Armee recht. Der Tatbestand der Rassendiskriminierung sei demnach erfüllt. Daher wird der Fall laut „Blick“ am 26. November erneut am Appellationsgericht verhandelt.

Nationalrätin will erneut Gesetzesentwurf einbringen

Die nicht eindeutige Schweizer Rechtsprechung bezüglich der Verwendung von Nazisymbolen ist die wesentliche Ursache für Irritationen dieser Art. Nun soll das Gesetz SP-Nationalrätin Gabriela Suter mit einer parlamentarische Initiative verschärft werden.

Im Strafgesetzbuch soll demnach die öffentliche Verwendung nationalsozialistischer Parolen und Grußformen unabhängig von der dahinterstehenden Intention mit Geldstrafen bestraft werden. Zudem sollen sämtliche rassendiskriminierenden Zeichen und Gesten verboten werden. Bereits 2009 habe Suter eine entsprechende parlamentarische Initiative gestartet. Der Gesetzesvorschlag fiel damals bei Parteien und Organisationen jedoch mehrheitlich durch.

TRT Deutsch