Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) fordert von der Bundesregierung, möglichst bald die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass die Corona-Impfung eine unbedingte Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung in Österreich ist. Ein entsprechender Antrag wurde im jüngsten ÖÄK-Vorstand angenommen.
Dazu sollen die Vorgaben und Fristen für die Auffrischungen ebenfalls zählen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sollten, so die Ärztekammer in einer Pressemitteilung, spätestens mit dem Start der Impfpflicht in Österreich, also mit dem 1. Februar 2022, geschaffen sein.
Ärzte sollten „als Vorbild vorangehen“
Man wolle als Ärzteschaft die Verantwortung für die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung voll und ganz übernehmen, mit Vorbild vorangehen und auch anderen Berufsgruppen zeigen, dass es in der aktuellen Corona-Krise keinen Ausweg mehr gebe als die Corona-Impfung.
Mehr zum Thema: Ärztekammern prüfen Hinweise auf falsche Atteste für Corona-Gegner
8 Dez. 2021

Österreichs Ärztekammer: Nur Geimpfte sollen Ärzte bleiben dürfen
Die Nichtteilnahme an der Corona-Impfung, auch einer Auffrischungsimpfung, soll in Zukunft gleichbedeutend sein mit der Streichung aus der Ärzteliste. Von der Politik fordert die Ärztekammer, die nötige Gesetzesänderung dafür zu schaffen.
TRT Deutsch und Agenturen
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