Symbolbild. 15. Januar 2021, Flachau, Österreich: Skifahrer praktizieren „Social Distancing“ auf einem Skilift im Skigebiet Flachau. (Reuters)
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Mit etwas Verspätung hat das österreichische Gesundheitsministerium die ab 1. November am Arbeitsplatz flächendeckend geltende 3G-Regel verkündet. Die Verordnung wird mit einer Übergangsfrist von zwei Wochen umgesetzt – bis dahin kann alternativ eine FFP2-Maske aufgesetzt werden.

Verweigerern drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen
Danach gilt: Getestet, während der vergangenen 360 Tage geimpft oder im vergangenen halben Jahr genesen. Wer nicht mitmacht, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen – bis hin zur Kündigung.
Die Verordnung im Wortlaut: „Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber dürfen Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie über einen 3G-Nachweis verfügen. Nicht als Kontakte im Sinne des ersten Satzes gelten höchstens zwei physische Kontakte pro Tag, die im Freien stattfinden und jeweils nicht länger als 15 Minuten dauern.“
3G auch beim Skifahren
In der mittlerweile dritten Corona-Maßnahmenverordnung legt Österreichs Bundesregierung auch die Regeln für den Wintertourismus fest. Ab 15. November müssen Benutzer von Seilbahnbetrieben einen 3G-Nachweis zu erbringen – und zusätzlich eine FFP2-Maske tragen. Après Ski-Parties feiern darf dann nur noch, wer geimpft, genesen oder PCR-getestet ist. Für Ski- und Snowboardfahrer gilt die 3G-Regel und die Maskenpflicht. Mehr zum Thema: Frankreich: 3G-Regeln gelten ab sofort auch für Kinder ab 12 Jahren

TRT Deutsch und Agenturen